Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Steuern & Gebühren
Zur Beratung in:
Finanzausschuss
Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ab 2013 ff. auf 490 %, ab 2015 ff. auf 520 %, ab 2018 ff. auf 550 %, ab 2021 auf 580 %
Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.
In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen:
Duisburg: