Straßen & Verkehr

  • ÖPNV
  • Sonstiger Personen- und Güterverkehr
  • Durchführung von Bau- und Unterhaltungsaufgaben bei Straßen und Ingenieurbauwerken
  • Verkehrssicherungsanlagen
  • Winterdienst
  • Straßenreinigung
  • Parkeinrichtungen

Neue Verkehrskonzepte für die MVG

Vorschlagsnummer: 
281
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

Die gleichgroße Stadt Osnabrück hat im Vergleich zu Mülheim an der Ruhr nur ein Defizit von 6 Mio. Euro bei ihren Verkehrsbetrieben während diese in Mülheim an der Ruhr nach meinem Kenntnisstand über 27 Mio. Euro beträgt.

Ich bin der Meinung, dass nach entsprechender Bestandsaufnahme und Analyse des ÖPNV eine erhebliche Reduzierung des Verlustes möglich ist. Hierzu bedarf es allerdings eines größeren Projektes zur Ermittlung des optimalen Personennahverkehrs.

Sinnvoll wäre die Einbeziehung eines Fachberatungsunternehmens, dass über einen kleinen Teil der Einsparungen finanziert werden könnte, sodass der Stadt kein finanzielles Risiko entsteht.

Verzicht auf bauliche Umgestaltung weiterer Straßen und Plätze

Vorschlagsnummer: 
284
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Planungsausschuss

Es sollte auf die bauliche Umgestaltung weiterer Straßen und Plätze verzichtet werden (Stichwort Umbau der Mellinghofer Straße in eine "Flaniermeile", Neupflasterung des Platzes vor der Petri-Kirche). Derartige Umbauten sind kostenintensiv und führen häufig zu Ergebnissen, die die Tagesmode bedienen und nach ein paar Jahren als erschreckend empfunden werden und damit den Ruf nach weiteren Investionen wecken.

Erhöhung der Gebühren fürs Autoparken in Mülheim um 20%

Vorschlagsnummer: 
280
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

1. Erhöhung der Gebühren für Anwohner.
2. Erhöhung der Gebühren für Kurzparker.

Politisch ist die Nutzung von öffentlichen Nahverkehsmitteln bzw. Verzicht auf Privat PKWs gewünscht. Dieser Vorschlag würde die Einnahmenseite für die Stadt erhöhen und gleichzeitig das gewollte politische Signal senden.

Finanzieller Nutzen: 20% gegenüber heutigen Einnahmen, die sich aus den Gebühren für den Anwohnerparkausweis sowie den Parkgebühren ergeben.

Ampeln abstellen

Vorschlagsnummer: 
268
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

Stromsparen könnte die Stadt, wenn sie die überflüssigen Ampeln abstellt, z.B. die Fahrradampel an der Friedrich-Ebert-Str., gegenüberliegend zum Abzweig Sandstr., die Fahrradampel auf der Bergstr., Nähe Konrad-Adenauer-Brücke, Die Ampel an der Kreuzung Dümpener Str./Neustadtstr. usw.

 

Reduzierung der Energiekosten für Straßenbeleuchtung

Vorschlagsnummer: 
257
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

Reduktion der Energiekosten für Strassenbeleuchtung indem nur noch jede zweite Lampe eingeschaltet bleibt. Lichtverhaeltnisse sind nach wie vor ausreichend. Auch wenn ggf. DIN Normen andere Vorgaben zur empfohlenen Beleuchtungsdichte machen, so sind DIN Normen nur Empfehlungen und nicht rechtlich durch Gesetzgebung bindend. Derartige Normen wurden in Zeiten anderer Kasselage erstellt.

Reduzierung der Straßenreinigungskosten

Vorschlagsnummer: 
261
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Umwelt und Energie/BA Abwasser

Reduktion der Strassenreinigungskosten durch zweiwöchigen Reinigungsturnus anstatt wöchentlicher Reinigung in verkehrsberuhigten oder anderen Strassen.

Veränderungen in der Parkraumbewirtschaftung

Vorschlagsnummer: 
247
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität
Zur Beratung in: 
Betriebsausschuss Betriebe der Stadt

Die bisher bestehenden HSK-Maßnahmen zum Thema "Parkraumbewirtschaftung" werden im Hinblick auf die Erzielung zusätzlicher Konsolidierungsbeträge überarbeitet. Eine entsprechende Vorlage wird den politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt. Ziel ist es, eine Einnahmeverbesserung von rund 300.000 Euro zu erzielen.

Gebührenerhöhung bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

Vorschlagsnummer: 
231
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Eine verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Die Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Erhöhung der Gebühren z.B. für die Einrichtung von Halteverbotszonen, das Aufstellen von Containern (bei Baustellen, Umzügen etc.).

Erhöhung der Gebühren für und Einführung von neuen Sondernutzungen

Vorschlagsnummer: 
230
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Sondernutzungen sind gebührenpflichtig. Um Mehreinnahmen zu erzielen sollen die Regeln und Voraussetzungen für Sondernutzungen überarbeitet werden. Das Ziel ist mehr Sondernutzungsarten zu schaffen und bestehende Sondernutzungen mit höheren Gebühren zu belegen,  z.B. Gebühren für Werbeanhänger und Abfallbehälter. Dadurch soll das Stadtbild verbessert werden.

Überwachung von Verkehrsverstößen an Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln)

Vorschlagsnummer: 
229
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Nach den rechtlichen Vorgaben kann die Stadt das Befolgen der Signale von Lichtzeichenanlagen durch die Verkehrsteilnehmer überwachen, wenn es sich bei den überwachten Stellen um Gefahrenstellen handelt, also sich dort zum Beispiel vermehrt Unfälle ereignet haben.

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