Klima- & Umweltschutz

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  • Klimaschutz, Klimainitiative
  • Umweltberatung
  • Untere Landschaftsbehörde

Erhöhung der Gebühren (Baumschutzsatzung)

Vorschlagsnummer: 
250
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Klima- & Umweltschutz
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Umwelt und Energie/BA Abwasser

Pro Jahr werden durchschnittlich 900 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Baumschutzsatzung bearbeitet. Pro Antrag wird laut Gebührensatzung eine  Pauschale von 51,13 Euro erhoben (bei Ablehnung 75 % davon).

Die Gesamteinnahme pro Jahr beträgt rund 50.000 Euro. Es bleibt eine Deckungslücke zu den tatsächlich entstehenden Kosten, die durch eine Erhöhung der Gebühren in drei Schritten bis zum Jahr 2021 geschlossen werden soll:

  • ab 1. September 2012 = 65 Euro
  • ab 1. Januar 2016 = 85 Euro
  • ab 1. Januar 2021 = 105 Euro.

Darüber hinaus wird die Gebühr aufgrund steigender Gesamtkosten jährlich in der Höhe der Inflationsrate angepasst (geplant wird mit 2 %).

 

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