Erhöhung der Gebühren (Baumschutzsatzung)

Erhöhung der Gebühren (Baumschutzsatzung)

Vorschlagsnummer: 
250
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 

Pro Jahr werden durchschnittlich 900 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Baumschutzsatzung bearbeitet. Pro Antrag wird laut Gebührensatzung eine  Pauschale von 51,13 Euro erhoben (bei Ablehnung 75 % davon).

Die Gesamteinnahme pro Jahr beträgt rund 50.000 Euro. Es bleibt eine Deckungslücke zu den tatsächlich entstehenden Kosten, die durch eine Erhöhung der Gebühren in drei Schritten bis zum Jahr 2021 geschlossen werden soll:

  • ab 1. September 2012 = 65 Euro
  • ab 1. Januar 2016 = 85 Euro
  • ab 1. Januar 2021 = 105 Euro.

Darüber hinaus wird die Gebühr aufgrund steigender Gesamtkosten jährlich in der Höhe der Inflationsrate angepasst (geplant wird mit 2 %).

 

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2013: 12.500 Euro
  • 2014: 12.750 Euro
  • 2015: 13.000 Euro
  • 2016: 32.940 Euro
  • 2017: 33.550 Euro
  • 2018: 34.160 Euro
  • 2019: 34.770 Euro
  • 2020: 35.380 Euro
  • 2021: 57.230 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
58.200 Euro

Warum erhöht man die Gebühr

Warum erhöht man die Gebühr nicht direkt auf 105 Euro, um die Deckungslücke zu schließen. Ich sehe hier keine soziale Notwendigkeit die Gebühren zu subventionieren.

Antwort auf Kommentar #1

Die sukzessive Erhöhung wurde in der vorgeschlagenen Form im Verwaltungsvorstand beschlossen.

Rechtlich bestehen zum Bürgervorschlag keine Bedenken.