Dezernat VI

Neue Verkehrskonzepte für die MVG

Vorschlagsnummer: 
281
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

Die gleichgroße Stadt Osnabrück hat im Vergleich zu Mülheim an der Ruhr nur ein Defizit von 6 Mio. Euro bei ihren Verkehrsbetrieben während diese in Mülheim an der Ruhr nach meinem Kenntnisstand über 27 Mio. Euro beträgt.

Ich bin der Meinung, dass nach entsprechender Bestandsaufnahme und Analyse des ÖPNV eine erhebliche Reduzierung des Verlustes möglich ist. Hierzu bedarf es allerdings eines größeren Projektes zur Ermittlung des optimalen Personennahverkehrs.

Sinnvoll wäre die Einbeziehung eines Fachberatungsunternehmens, dass über einen kleinen Teil der Einsparungen finanziert werden könnte, sodass der Stadt kein finanzielles Risiko entsteht.

Verzicht auf bauliche Umgestaltung weiterer Straßen und Plätze

Vorschlagsnummer: 
284
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Planungsausschuss

Es sollte auf die bauliche Umgestaltung weiterer Straßen und Plätze verzichtet werden (Stichwort Umbau der Mellinghofer Straße in eine "Flaniermeile", Neupflasterung des Platzes vor der Petri-Kirche). Derartige Umbauten sind kostenintensiv und führen häufig zu Ergebnissen, die die Tagesmode bedienen und nach ein paar Jahren als erschreckend empfunden werden und damit den Ruf nach weiteren Investionen wecken.

Erhöhung der Gebühren fürs Autoparken in Mülheim um 20%

Vorschlagsnummer: 
280
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

1. Erhöhung der Gebühren für Anwohner.
2. Erhöhung der Gebühren für Kurzparker.

Politisch ist die Nutzung von öffentlichen Nahverkehsmitteln bzw. Verzicht auf Privat PKWs gewünscht. Dieser Vorschlag würde die Einnahmenseite für die Stadt erhöhen und gleichzeitig das gewollte politische Signal senden.

Finanzieller Nutzen: 20% gegenüber heutigen Einnahmen, die sich aus den Gebühren für den Anwohnerparkausweis sowie den Parkgebühren ergeben.

Ampeln abstellen

Vorschlagsnummer: 
268
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

Stromsparen könnte die Stadt, wenn sie die überflüssigen Ampeln abstellt, z.B. die Fahrradampel an der Friedrich-Ebert-Str., gegenüberliegend zum Abzweig Sandstr., die Fahrradampel auf der Bergstr., Nähe Konrad-Adenauer-Brücke, Die Ampel an der Kreuzung Dümpener Str./Neustadtstr. usw.

 

Autoleuchtaufsatz "Bereitschaftsdienst" einsparen

Vorschlagsnummer: 
274
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Bauen & Wohnen
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

Ich sah gestern ein Baustellenauto der Stadt vor mir herfahren. Ich glaube, es war MH 20017. Auf dem Auto war ein Aufbau drauf, zwei gelbe Blinkeleuchten und dazwischen beleuchtet die Aufschrift "Bereitschaftsdienst". Ich weiß jedoch nicht genau, welchen Sinn der Aufbau Bereitschaftsdienst für die anderen Autofahrer hat. Was habe ich davon, das ich weiß, das das ein Bereitschaftsdienst ist vor mir?

Ich glaube zwar, dass so ein Aufbau nicht so teuer ist. Ich finde trotzdem, das man sich das sparen sollte. Wer weiß, bei wie vielen Autos sowas drauf ist.

Reduzierung der Energiekosten für Straßenbeleuchtung

Vorschlagsnummer: 
257
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität

Reduktion der Energiekosten für Strassenbeleuchtung indem nur noch jede zweite Lampe eingeschaltet bleibt. Lichtverhaeltnisse sind nach wie vor ausreichend. Auch wenn ggf. DIN Normen andere Vorgaben zur empfohlenen Beleuchtungsdichte machen, so sind DIN Normen nur Empfehlungen und nicht rechtlich durch Gesetzgebung bindend. Derartige Normen wurden in Zeiten anderer Kasselage erstellt.

Reduzierung der Straßenreinigungskosten

Vorschlagsnummer: 
261
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Umwelt und Energie/BA Abwasser

Reduktion der Strassenreinigungskosten durch zweiwöchigen Reinigungsturnus anstatt wöchentlicher Reinigung in verkehrsberuhigten oder anderen Strassen.

Erhöhung der Gebühren (Baumschutzsatzung)

Vorschlagsnummer: 
250
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Klima- & Umweltschutz
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Umwelt und Energie/BA Abwasser

Pro Jahr werden durchschnittlich 900 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Baumschutzsatzung bearbeitet. Pro Antrag wird laut Gebührensatzung eine  Pauschale von 51,13 Euro erhoben (bei Ablehnung 75 % davon).

Die Gesamteinnahme pro Jahr beträgt rund 50.000 Euro. Es bleibt eine Deckungslücke zu den tatsächlich entstehenden Kosten, die durch eine Erhöhung der Gebühren in drei Schritten bis zum Jahr 2021 geschlossen werden soll:

  • ab 1. September 2012 = 65 Euro
  • ab 1. Januar 2016 = 85 Euro
  • ab 1. Januar 2021 = 105 Euro.

Darüber hinaus wird die Gebühr aufgrund steigender Gesamtkosten jährlich in der Höhe der Inflationsrate angepasst (geplant wird mit 2 %).

 

Übernahme der Wechselbepflanzung durch Dritte, z.B. mit Sponsoring, Ehrenamt etc.

Vorschlagsnummer: 
249
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Natur- & Landschaftspflege
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Ausschuss für Umwelt und Energie/BA Abwasser

Die Kosten für die Wechselbepflanzung (Frühjahrs- und Sommerblumen, Unterhaltungspflege) setzen sich im einzelnen wie folgt zusammen:

Sponsoren für Zierbrunnen

Vorschlagsnummer: 
248
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Dezernat: 
Dezernat VI
Zur Beratung in: 
Planungsausschuss

Der Betrieb der Zierbrunnen ist keine Pflichtaufgabe und dient der Verschönerung des Stadtbildes.

Bei Abschaltung
Eine Abschaltung wäre mit einem Imageschaden für die Stadt, dem Verlust von Wohn- und Einkaufsqualität, der Zerstörung von Kulturgütern und möglichen Regressforderungen der Künstler und Spender der Brunnenanlagen verbunden. Zudem könnten Unfallgefahren durch das unbefugte Betreten der trockenen Brunnenanlagen und Skulpturen entstehen. Darüber hinaus bleiben Abwassergebühren und Stromkosten für die Lenzpumpen erhalten (Grundwartungskosten in Höhe von 35.000 Euro jährlich), da die Bauwerke ansonsten zu einer späteren Zeit nicht mehr in Betrieb genommen werden können und Folgeschäden entstehen.

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