Steuern & Gebühren

Zweitwagensteuer

Vorschlagsnummer: 
279
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

 

Einführung einer kommunalen Zweitwagensteuer.

Wenn jemand mehr als ein Fahrzeug angemeldet hat, ist dies meist Hobby, Liebhaberei oder sowas. Wer sich das leisten kann, sollte zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Mein Vorschlag: Pauschal die doppelte "normale" KFZ Steuer zusätzlich. Für befreite Oldtimer pauschal 500 Euro im Jahr. Unternehmen werden von diesen Regeln pauschal ausgeschloßen.

Einführung Katzensteuer

Vorschlagsnummer: 
290
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Da ja mittlerweile aus fast allem und jedem versucht wird Gebühren zu pressen, warum nicht auch Katzensteuer?

Ob nun Hunde und/oder Pferde auf privatem Grund oder auf öffentlichen Grund gehalten werden scheint für die Steuer uninteressant zu sein, deshalb spielt dies bei Katzen dann ja auch keine Rolle.

1 Katze 60Euro

2 Katze 90Euro

3 Katze 120Euro

jede weitere plus 20Euro

Registrieungmit Chip über Fachhandel, Tierarzt, Tierheim, Meldepflicht.

Stornierung sämtlicher Zahlungserlasse der Grundsteuer wegen Ertragsminderung durch Leerstandzeiten

Vorschlagsnummer: 
273
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Es existieren meines Wissens einige größere Objekte in Mülheim, bei denen der gewährte Zahlungserlass der Grundsteuer wegen Ertragsminderung durch Leerstandzeiten storniert werden sollte. Durch den gewährten Zahlungserlass der Grundsteuer gehen der Stadt Einnahmen verloren.

Zu dieser Situation gibt es beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 39/11 ein anhängiges Verfahren zu folgenden Fragen:

Abschaffung des Hundebonus für Zweit- und Dritthunde

Vorschlagsnummer: 
269
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Zur Zeit gibt es eine Ersparnis pro Jahr für Hundebesitzer mit mehreren Hunden. Was von Seiten der Stadt aktuell bezüglich des Entfalls des Geschwisterbonus für Kindergarten und Kinder einer OGS vorgeschlagen wird, sollte auch für Hunde gelten. Der Nutzen einer solchen Massnahme müßte sich anhand der angemeldeten Hunde leicht ermitteln lassen.

Einführung einer Pferdesteuer

Vorschlagsnummer: 
266
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Einführung einer Pferdesteuer ähnlich der Hundesteuer

Pferdesteuer

Vorschlagsnummer: 
265
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Ich finde, man sollte auch Leute mit Pferden zur Kasse bitten. Ich glaube, wer sich ein solch ein teures Hobby leisten kann, kann auch Steuern zahlen. Ich schlage 250 Euro vor pro Pferd und Jahr.

Erhöhung der Hundesteuer

Vorschlagsnummer: 
262
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung der Hundesteuer

Einführung einer Zweitwohnungssteuer

Vorschlagsnummer: 
255
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Einführung einer Zweitwohnungssteuer von 12 % ab 2013 ff.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage - Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des HPL 2013/2014 ff.

Erhöhung des Steuersatzes im Rahmen der Vergnügungsteuersatzung (Spielgerätesteuer)

Vorschlagsnummer: 
254
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Steuersatzes für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung (Spielgerätesteuer) ab 2013 ff. auf 16 %, ab 2015 auf 18 % und ab 2018 ff. auf 22 %

Gemäß Vergnügungssteuersatzung vom 6. Juli 2009 wird für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Besteuerung eines Spielgerätes mit einem Steuersatz von 15 % der Bruttokasse vorgenommen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden folgende Steuersätze für die Besteuerung eines Spielgerätes ausgewiesen:

Duisburg
Der derzeitige Steuersatz beträgt 15 %. In Duisburg wird derzeit eine Erhöhung auf 18 % geprüft.

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Vorschlagsnummer: 
253
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A ab 2013 ff. auf 265 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen:

Duisburg:

Inhalt abgleichen