Pferdesteuer

Pferdesteuer

Vorschlagsnummer: 
265
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Ich finde, man sollte auch Leute mit Pferden zur Kasse bitten. Ich glaube, wer sich ein solch ein teures Hobby leisten kann, kann auch Steuern zahlen. Ich schlage 250 Euro vor pro Pferd und Jahr.

Stellungnahme: 

15.10.2012, 11:30:

Eine Pferdesteuer wird in Nordrhein-Westfalen bisher nicht erhoben. Nach derzeitigen Recherchen wird auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland keine Pferdesteuer erhoben.

Im Falle der Erhebung einer Pferdesteuer durch die Stadt Mülheim an der Ruhr müsste eine entsprechende Satzung gem. § 2 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zunächst durch das Innenministerium und das Finanzministerium NRW genehmigt werden.

Die Anzahl der potenziellen Steuerpflichtigen ist nicht im Voraus bezifferbar, da es keine klar definierte Meldepflicht über die Pferdehaltung gibt. Zudem müsste in jedem Einzelfall geprüft werden, wer Halter des entsprechenden Pferdes ist und zu welchem Zweck das Pferd gehalten wird, denn nur, wenn es sich um eine rein private Haltung ("Verwendungshaltung") handelt, ist eine Steuererhebung möglich. Wird das Pferd gewerbsmäßig ("mit Absicht auf Einkommenserzielung") gehalten, ist eine Steuererhebung nicht zulässig.

Bezüglich der möglichen Höhe des Steuersatzes ist nicht eindeutig belegt, ob ein pauschaler Steuersatz für alle Haltungsarten genehmigungsfähig ist.

Die Einführung einer Pferdesteuer wäre aufgrund der nötigen Ermittlungsarbeit sowie der einzelnen rechtlichen Würdigung jedes Falles mit großem Aufwand verbunden. Dagegen steht ein derzeit nicht definiertes Steueraufkommen.

Die Einführung einer Pferdesteuer ist daher nicht beabsichtigt.

Einsparpotenzial: Der Vorschlag ist rechtlich zulässig und beinhaltet ein Einsparpotenzial, welches aber zurzeit nicht exakt quantifizierbar ist. Der Grund liegt in einer fehlenden generellen Meldepflicht für die Pferdehaltung. Eine notwendige Differenzierung in privater (für eine Steuererhebung maßgeblich) und gewerbsmäßiger Haltung ist nur mit sehr großem Aufwand zu ermitteln.

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
0 Euro