Bei angemieteten Immobilien, sofern vorhanden, ist es durchaus statthaft auch hier einmal zu überprüfen ob die gezahlten Mietzinse nicht nach unten angepasst werden können. Dies geht in der Regel durch Gespräche mit Vermietern, denen man durchaus verständlich machen kann, dass man nicht mehr bereit ist Mietzinse in der derzeitigen Höhe zu zahlen. Die größten Spareffekte lassen sich in der Regel erzielen, wenn man für eine deutliche Mietreduzierung eine Verlängerung des bestehenden Vertrages anbietet. Sollte der Vermieter sich nicht darauf einlassen, muss man erörtern ob man nicht durch eine Neuanmietung perspektivisch Geld einsparen kann. Spätestens eine solche Andeutung lässt den Mietzins durchaus um 20-50 % senken.
Gebäude & Grundstücke
- Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Geoinformationen
- Vermessungsdienstleistungen
- Bauleitplanung zur Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
- Bebauungspläne
- Regionale Flächennutzungsplanung
- Erarbeitung von Stadtentwicklungsplänen, Masterplänen und sonstigen informellen Planungen, z. B. Integriertes Handlungskonzept Innenstadt und Handlungskonzept Wohnen
- Denkmalschutz und -pflege
Vorschlagsnummer:
278
Kennzeichnung:
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet:
Gebäude & Grundstücke
Dezernat:
Dezernat II
Zur Beratung in:
Finanzausschuss |
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Vorschlagsnummer:
294
Kennzeichnung:
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet:
Gebäude & Grundstücke
Dezernat:
Dezernat II
Zur Beratung in:
Finanzausschuss Angemietete Immobilien, sofern vorhanden, sollten auf Synergieeffekte überprüft werden, des Weiteren kann man auch hier einmal Mietreduzierungsgespräche führen. Überprüfung der städtischen Immobilen im Eigentum. Kann man hier Immobilien / Grundstücke veräußern? Ist es bei der ein oder anderen Immobilie ggfs. interessant diese zu veräußern und wieder anzumieten? |
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Vorschlagsnummer:
248
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Gebäude & Grundstücke
Dezernat:
Dezernat VI
Zur Beratung in:
Planungsausschuss Der Betrieb der Zierbrunnen ist keine Pflichtaufgabe und dient der Verschönerung des Stadtbildes. Bei Abschaltung |
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Vorschlagsnummer:
222
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Gebäude & Grundstücke
Dezernat:
Dezernat II
Zur Beratung in:
Finanzausschuss Die Unterhaltsreinigung städtisch genutzter Gebäudeflächen wird derzeit mit rund 70% Eigenreinigung und rund 30 % Fremdreinigung sichergestellt. Durch eine verstärkte Vergabe der Unterhaltsreinigung an externe Unternehmen, Nutzung der veränderten Eingruppierungsmöglichkeiten durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - für künftige Neueinstellungen und Modifizierung der Leistungswerte ist eine Kostenreduzierung vorgesehen. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Bei der Berechnung der Einsparbeträge wurden die heutigen Reinigungsstandards und -intervalle zugrunde gelegt. Gespräche mit dem Personalrat haben begonnen. |
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Vorschlagsnummer:
221
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Gebäude & Grundstücke
Dezernat:
Dezernat II
Zur Beratung in:
Finanzausschuss Die Einsparbeiträge können zurzeit nicht quantifiziert werden. Zum Finanzausschuss am 5. November 2012 wird eine entsprechende Vorlage eingebracht. |
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