Einsparung im Immobilienbereich

Einsparung im Immobilienbereich

Vorschlagsnummer: 
278
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Bei angemieteten Immobilien, sofern vorhanden, ist es durchaus statthaft auch hier einmal zu überprüfen ob die gezahlten Mietzinse nicht nach unten angepasst werden können. Dies geht in der Regel durch Gespräche mit Vermietern, denen man durchaus verständlich machen kann, dass man nicht mehr bereit ist Mietzinse in der derzeitigen Höhe zu zahlen. Die größten Spareffekte lassen sich in der Regel erzielen, wenn man für eine deutliche Mietreduzierung eine Verlängerung des bestehenden Vertrages anbietet. Sollte der Vermieter sich nicht darauf einlassen, muss man erörtern ob man nicht durch eine Neuanmietung perspektivisch Geld einsparen kann. Spätestens eine solche Andeutung lässt den Mietzins durchaus um 20-50 % senken. Dies ist gängige Praxis bei Gewerbeimmobilien und durchaus erfolgreich.

Stellungnahme: 

24.10.2012, 23:18

Der Vorschlag ist rechtlich zulässig.
Im Rahmen des HSK 2010/2011 wurde bereits eine Verbesserung in Höhe von 1 Mio. Euro im Bereich der Mietzahlungen eingeplant (Maßnahme „Optimierung der Immobilienbewirtschaftung und Nutzung“). Dies beinhaltete auch schon in der Vergangenheit die periodische Überprüfung von Mietverträgen im Hinblick auf potentielle Einsparungsmöglichkeiten.

Im Bereich der gewerblichen Mieten sind die Verträge so ausgestaltet, dass grundsätzlich entsprechende Laufzeiten vereinbart sind. Insofern sind vorzeitige Kündigungen mit dem Ziel, anschließend eine Reduzierung von Mietkosten zu erreichen, vertraglich ausgeschlossen. Generell werden im Rahmen der Verpflichtung zum wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln bereits bei Vertragsabschluss die bestmöglichen Konditionen für die Stadt ausgehandelt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Verträge zur Prüfung einer Laufzeitverlängerung anstehen. Die Laufzeiten der Verträge stehen in direkter Abhängigkeit des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bzw. der Vertragsverlängerung absehbaren Bedarfes, um potentielle Leerstände zu vermeiden. In diesem Rahmen werden die Verträge ohnehin mit der längstmöglich absehbaren Laufzeit zugunsten der Mietkonditionen ausgehandelt.

Einsparpotenzial: kein Einsparpotenzial, weil er bereits umgesetzt wird

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
0 Euro