Erhöhung des Steuersatzes für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung (Spielgerätesteuer) ab 2013 ff. auf 16 %, ab 2015 auf 18 % und ab 2018 ff. auf 22 %
Gemäß Vergnügungssteuersatzung vom 6. Juli 2009 wird für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Besteuerung eines Spielgerätes mit einem Steuersatz von 15 % der Bruttokasse vorgenommen.
In einem Vergleich der umliegenden Städte werden folgende Steuersätze für die Besteuerung eines Spielgerätes ausgewiesen:
Duisburg
Der derzeitige Steuersatz beträgt 15 %. In Duisburg wird derzeit eine Erhöhung auf 18 % geprüft.
Essen
Der derzeitige Steuersatz beträgt 14 %. In Essen sind derzeit keine Erhöhungen geplant.
Oberhausen
Der derzeitige Steuersatz beträgt 16 %, ab 2015: 18 %, ab 2018: 22 %.
Bochum
Der derzeitige Steuersatz beträgt 5,5 %.
Gelsenkirchen
Der derzeitige Steuersatz beträgt 14 %.
Bottrop
Der derzeitige Steuersatz beträgt 16 %.
Herne
Der derzeitige Steuersatz beträgt 15 %, ab 2016: 16 %.
Derzeit verzeichnen die Städte Oberhausen und Bottrop die höchsten Steuersätze mit jeweils 16 % pro Spielgerät für die Vergnügungssteuer (Spielgerätesteuer).
Zur Erzielung dringend benötigter Mehreinnahmen für Mülheim an der Ruhr wird der Steuersatz für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 auf 16 %, für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 auf 18 % und für die Haushaltsjahre ab 2018 ff. auf 22 % pro Spielgerät angehoben, bezogen auf die Einnahmen aus der veranschlagten Planung für den Doppelhaushalt 2013/2014 bzw. Finanzplanung 2015 bis 2023 für die Vergnügungssteuer (Spielgerätesteuer).
- 2013 - 2014: 120.000 Euro
- 2015 - 2017: 363.000 Euro
- ab 2018: 850.000 Euro