Erhöhung des Steuersatzes im Rahmen der Vergnügungsteuersatzung (Spielgerätesteuer)

Erhöhung des Steuersatzes im Rahmen der Vergnügungsteuersatzung (Spielgerätesteuer)

Vorschlagsnummer: 
254
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Erhöhung des Steuersatzes für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung (Spielgerätesteuer) ab 2013 ff. auf 16 %, ab 2015 auf 18 % und ab 2018 ff. auf 22 %

Gemäß Vergnügungssteuersatzung vom 6. Juli 2009 wird für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Besteuerung eines Spielgerätes mit einem Steuersatz von 15 % der Bruttokasse vorgenommen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden folgende Steuersätze für die Besteuerung eines Spielgerätes ausgewiesen:

Duisburg
Der derzeitige Steuersatz beträgt 15 %. In Duisburg wird derzeit eine Erhöhung auf 18 % geprüft.

Essen
Der derzeitige Steuersatz beträgt 14 %. In Essen sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

Oberhausen
Der derzeitige Steuersatz beträgt 16 %, ab 2015: 18 %, ab 2018: 22 %.

Bochum
Der derzeitige Steuersatz beträgt 5,5 %.

Gelsenkirchen
Der derzeitige Steuersatz beträgt 14 %.

Bottrop
Der derzeitige Steuersatz beträgt 16 %.

Herne
Der derzeitige Steuersatz beträgt 15 %, ab 2016: 16 %.

Derzeit verzeichnen die Städte Oberhausen und Bottrop die höchsten Steuersätze mit jeweils 16 % pro Spielgerät für die Vergnügungssteuer (Spielgerätesteuer).

Zur Erzielung dringend benötigter Mehreinnahmen für Mülheim an der Ruhr wird der Steuersatz für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 auf 16 %, für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 auf 18 % und für die Haushaltsjahre ab 2018 ff. auf 22 % pro Spielgerät angehoben, bezogen auf die Einnahmen aus der veranschlagten Planung für den Doppelhaushalt 2013/2014 bzw. Finanzplanung 2015 bis 2023 für die Vergnügungssteuer (Spielgerätesteuer).

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2013 - 2014: 120.000 Euro
  • 2015 - 2017: 363.000 Euro
  • ab 2018: 850.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
850.000 Euro