Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Vorschlagsnummer: 
253
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A ab 2013 ff. auf 265 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen:

Duisburg:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 260 %
  • In Duisburg sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

Essen:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 255 %
  • In Essen sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

Oberhausen:

  • Aktuell der beträgt der Hebesatz 250 %.

Bochum:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 250 %

Gelsenkirchen:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 265 %

Bottrop:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 265 %

Herne:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 240 %
  • In Herne sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

Derzeit verzeichnen die Städte Gelsenkirchen und Bottrop mit 265 % den höchsten Hebesatz für die Grundsteuer A.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage - Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des HPL 2013/2014 ff.

AnhangGröße
Anlage Vorschlag 25328.81 KB
Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • ab 2013: 9.500 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
9.500 Euro