Steuern & Gebühren

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Vorschlagsnummer: 
252
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2013 ff. auf 590 %, ab 2015 auf 640 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen:

Duisburg:

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Vorschlagsnummer: 
251
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ab 2013 ff. auf 490 %, ab 2015 ff. auf 520 %, ab 2018 ff. auf 550 %, ab 2021 auf 580 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen:

Duisburg:

Anpassung des Kita-Elternbeitrags durch jährliche Einkommensprüfung

Vorschlagsnummer: 
235
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Kinder, Jugend & Familie
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat V
Zur Beratung in: 
Jugendhilfeausschuss

Die Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder sind einkommensabhängig. Einkommensänderungen sind von den Eltern mitzuteilen (Verpflichtung nach der Elternbeitragssatzung). Dieser Mitteilungspflicht kommen Eltern häufig nicht nach. Die Fachverwaltung hat deshalb bislang unregelmäßig Einkommensprüfungen durchgeführt.

Durch eine regelmäßige jährliche Einkommensprüfung können weitere Einnahmen erzielt werden.

Einkommensüberprüfungen werden bereits automatisch vorgenommen, wenn

Gebührenerhöhung bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

Vorschlagsnummer: 
231
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Eine verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Die Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Erhöhung der Gebühren z.B. für die Einrichtung von Halteverbotszonen, das Aufstellen von Containern (bei Baustellen, Umzügen etc.).

Erhöhung der Gebühren für und Einführung von neuen Sondernutzungen

Vorschlagsnummer: 
230
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Sondernutzungen sind gebührenpflichtig. Um Mehreinnahmen zu erzielen sollen die Regeln und Voraussetzungen für Sondernutzungen überarbeitet werden. Das Ziel ist mehr Sondernutzungsarten zu schaffen und bestehende Sondernutzungen mit höheren Gebühren zu belegen,  z.B. Gebühren für Werbeanhänger und Abfallbehälter. Dadurch soll das Stadtbild verbessert werden.

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