Anpassung des Kita-Elternbeitrags durch jährliche Einkommensprüfung

Anpassung des Kita-Elternbeitrags durch jährliche Einkommensprüfung

Vorschlagsnummer: 
235
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
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Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Die Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder sind einkommensabhängig. Einkommensänderungen sind von den Eltern mitzuteilen (Verpflichtung nach der Elternbeitragssatzung). Dieser Mitteilungspflicht kommen Eltern häufig nicht nach. Die Fachverwaltung hat deshalb bislang unregelmäßig Einkommensprüfungen durchgeführt.

Durch eine regelmäßige jährliche Einkommensprüfung können weitere Einnahmen erzielt werden.

Einkommensüberprüfungen werden bereits automatisch vorgenommen, wenn

  • die Einkommensauskunft bereits auf Veränderungen hinweist (geplante Arbeitsaufnahme, geplante Selbständigkeit)
  • sowie bei Ablauf des MülheimPasses.

Die Maßnahme ist mit einem erheblichen Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden. Dieser Aufwand kann nur mit zusätzlicher personeller Unterstützung geleistet werden.

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • ab 2013: 40.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
40.000 Euro

Anpassung Kita Beiträge

Auch dieser Punkt ist nicht klar. Warum kontrolliert man dies nicht heute schon? Der Aufwand ist sicherlich nicht so groß wie angenommen, da eine einfache Jahresteuerbescheinigung ausreicht und sicherlich vor Ort im Kindergarten geprüft werden kann. Warum man bei einem solchen minimalen Aufwand, der direkt ergebniswirksam werden kann sich so sperrt ist nicht nachvollziehbar. Warum man sofort zusätzliche personelle Unterstützung fordert ist ebenso unklar. Hier verschenkt man unnötig Geld.

Kommentar Katerkarlo72 - 6. Oktober

Sehr geehrter Teilnehmer,

wir haben Ihre Frage an die Fachverwaltung weitergeleitet, diese wird in Kürze Stellung nehmen.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Haushaltforum

Antwort Kommentar #1

Einkommensüberprüfungen können ausschließlich durch die zuständige Fachverwaltung erfolgen. Eine Unterstützung durch die Tageseinrichtungen bzw. Schulen ist – unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen - nicht möglich.

Eine Überprüfung und ggf. Korrektur der Einkommensangaben erfolgt zurzeit z.B. bei einem Wechsel des Kindes in eine andere Betreuungsform, oder bei Anmeldung eines Geschwister-kindes.
Eine vollständige Überprüfung ist mit den bisher dafür zur Verfügung stehenden Personal-ressourcen nicht möglich.

Dies sind grundsätzlich

Dies sind grundsätzlich vorgeschobene Argumente. In der Stadt Bochum läuft dies glaube ich genauso. Eine Überprüfung durch die Kita ist auf jedenfall besser als gar keine Überprüfung wie im Moment.