Jugendhilfeausschuss

Wegfall der Geschwisterermäßigung für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder ab Kita-Jahr 2013/2014

Vorschlagsnummer: 
238
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Kinder, Jugend & Familie
Dezernat: 
Dezernat V
Zur Beratung in: 
Jugendhilfeausschuss

Aufgrund des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz wurde vom Rat der Stadt Mülheim zum 1. August 2008 eine neue Elternbeitragssatzung erlassen, darin ist die Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern innerhalb aller Betreuungsangebote festgelegt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme müsste die Satzung geändert werden.

Ergänzung: 

"Die verschiedenen Bereiche der Verwaltung erreichen seit der Einbringung des Haushaltsentwurfes eine Reihe von Reaktionen auf die aufgezeigten Einsparpotentiale. Dabei dreht sich die Diskussion über die Mehrbelastung von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen immer wieder um die Fragen, was vertretbar und sozial gerecht wäre.

Zur Klarstellung sei zunächst darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung mit Blick auf die sehr schwierige Haushaltssituation dazu verpflichtet ist, alle möglichen Einsparpotentiale aufzuzeigen - unabhängig von der sozialpolitischen Bewertung der jeweiligen Maßnahme. Über die Maßnahmen ist dann vom Rat der Stadt in den Ausschüssen und abschließend im Rat der Stadt (voraussichtlich am 18. Dezember) zu diskutieren und zu entscheiden.

Die von Ihnen angeführten Argumente gerade im Hinblick auf die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen einer Streichung des Geschwisterkinderbonus sind ein wichtiger Beitrag für die anstehende politische Entscheidung über diese Maßnahme."

Anpassung des Kita-Elternbeitrags durch jährliche Einkommensprüfung

Vorschlagsnummer: 
235
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Kinder, Jugend & Familie
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat V
Zur Beratung in: 
Jugendhilfeausschuss

Die Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder sind einkommensabhängig. Einkommensänderungen sind von den Eltern mitzuteilen (Verpflichtung nach der Elternbeitragssatzung). Dieser Mitteilungspflicht kommen Eltern häufig nicht nach. Die Fachverwaltung hat deshalb bislang unregelmäßig Einkommensprüfungen durchgeführt.

Durch eine regelmäßige jährliche Einkommensprüfung können weitere Einnahmen erzielt werden.

Einkommensüberprüfungen werden bereits automatisch vorgenommen, wenn

Inhalt abgleichen