Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Vorschlagsnummer: 
252
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2013 ff. auf 590 %, ab 2015 auf 640 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen:

Duisburg:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 590 %
  • ab 2014: 610 %.

Essen:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 590 %
  • In Essen sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

Oberhausen:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 590 %
  • ab 2015: 640 %.

Bochum:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 565 %
  • ab 2015: 605 %.

Es ist vorgesehen, für die Abfallbeseitigung eine Organisationsform (bisher GmbH) zu finden, die durch Steuerersparnisse eine Reduzierung der Abfallbeseitigungsgebühr bewirkt. In Höhe der Gebührensenkungen soll dann die Grundsteuer für das Jahr 2014 angehoben werden.

Gelsenkirchen:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 530 %
  • In Gelsenkirchen sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

Bottrop:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 530 %
  • In Bottrop sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

Herne:

  • Aktuell beträgt der Hebesatz 520 %
  • ab 2013: 560 %,
  • ab 2016: 600 %.

Aktuell verzeichnen die Städte Duisburg, Essen und Oberhausen mit 590 % den höchsten Hebesatz für die Grundsteuer B.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage - Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des HPL 2013/2014 ff.

AnhangGröße
Anlage Vorschlag 25298.25 KB
Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2013: 3.826.000 Euro
  • 2014: 3.898.000 Euro
  • 2015: 7.282.000 Euro
  • ab 2016: 7.414.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
7.414.000 Euro

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Ich denke das wird bei weitem nicht reichen, ich gehe davon aus das wir in 2020 bei ca. 800-1000% landen werden.