Erhöhung der Gebühren für und Einführung von neuen Sondernutzungen

Erhöhung der Gebühren für und Einführung von neuen Sondernutzungen

Vorschlagsnummer: 
230
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
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Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Sondernutzungen sind gebührenpflichtig. Um Mehreinnahmen zu erzielen sollen die Regeln und Voraussetzungen für Sondernutzungen überarbeitet werden. Das Ziel ist mehr Sondernutzungsarten zu schaffen und bestehende Sondernutzungen mit höheren Gebühren zu belegen,  z.B. Gebühren für Werbeanhänger und Abfallbehälter. Dadurch soll das Stadtbild verbessert werden.

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • ab 2013: 15.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
15.000 Euro

Geht es hier um die

Geht es hier um die Stadtbildverbesserung oder um Mehreinnahmen für die Stadt? Welche Sondernutzungsarten schweben dem Ideengeber so vor?

Antwort auf Kommentar #1

Mit der Änderung der Sondernutzungssatzung werden beide Ziele verfolgt: Verbesserung des Stadtbildes und Erhöhung der Gebühreneinnahmen.

Einige Gebühren, zum Beispiel für bewegliche Werbereiter und Informationsstände wurden moderat angehoben. Außerdem wurden neue Gebührentatbestände, zum Beispiel für Werbeanhänger und Abfallbehälter eingeführt. Werbeanhänger nehmen Parkplätze weg und stören das Stadtbild. Durch die Einführung eines eigenen Tatbestandes soll die Anzahl der Werbeanhänger reduziert werden.
Abfallbehälter sollen nur am Tage der Abholung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Es ist immer mehr zu beobachten, dass Bürger ihre Abfalltonnen über einen längeren Zeitraum einfach stehen lassen. Hiergegen soll vorgegangen werden.