Überwachung von Verkehrsverstößen an Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln)

Überwachung von Verkehrsverstößen an Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln)

Vorschlagsnummer: 
229
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
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Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Nach den rechtlichen Vorgaben kann die Stadt das Befolgen der Signale von Lichtzeichenanlagen durch die Verkehrsteilnehmer überwachen, wenn es sich bei den überwachten Stellen um Gefahrenstellen handelt, also sich dort zum Beispiel vermehrt Unfälle ereignet haben.

Nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei ist es im Stadtgebiet an mehreren Kreuzungen aufgrund von Rotlichtverstößen schon zu Unfällen gekommen. Somit ist eine Rotlichtüberwachung (z.B., das Überfahren einer Ampel bei Rot) aus Verkehrssicherheitsgründen auch geboten.

Eine Rotlichtüberwachung ist allerdings sehr personalintensiv. Aufgrund der Höhe des Bußgeldes und des Punkteeintrages in Flensburg (4 Punkte pro Verstoß) ist damit zu rechnen, dass es häufig Widersprüche geben wird. Die Erfassung der Rotlichtverstöße sowie die Bearbeitung der Widersprüche sind zudem deutlich zeitaufwändiger als die Bearbeitung z.B. von Geschwindigkeitsverstößen.

Um mehrere Unfallstellen zu entschärfen, bietet es sich daher an, eine Kamera mit Messeinrichtung (Blitzgerät) anzuschaffen, die an mehreren Messstellen im Wechsel eingesetzt werden kann. Durch dieses Vorgehen kann eine Gewöhnung der Verkehrsteilnehmer an eine einzelne, feste Messstelle vermieden werden  Die Einrichtung der zweiten und dritten Messstelle ist für 2014 und 2017 vorgesehen.

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2013: 21.000 Euro
  • 2014 - 2016: 38.500 Euro
  • 2017 - 2020: 35.000 Euro
  • 2021: 44.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
47.500 Euro