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Wegfall der Geschwisterermäßigung bei der Betreuung in Offenen Ganztagsschulen ab Schuljahr 2013/2014

Aufgrund des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz wurde vom Rat der Stadt Mülheim zum 1. August 2008 eine neue Elternbeitragssatzung erlassen, darin ist die Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern innerhalb aller Betreuungsangebote festgelegt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme müsste die Satzung geändert werden.

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Wegfall der Geschwisterermäßigung für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder ab Kita-Jahr 2013/2014

Aufgrund des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz wurde vom Rat der Stadt Mülheim zum 1. August 2008 eine neue Elternbeitragssatzung erlassen, darin ist die Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern innerhalb aller Betreuungsangebote festgelegt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme müsste die Satzung geändert werden.

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Einsparungen aus dem Gesamtvolumen des Sozialleistungstableaus

Aus dem Gesamtbetragsvolumen der im Sozialleistungstableau aufgeführten Leistungen an freie Träger der Wohlfahrtspflege bzw. der Jugendhilfe soll im Jahre 2013 eine Summe von 100.000 Euro sowie ab 2014 eine Summe von 250.000 Euro eingespart werden (Basisjahr 2012).

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Schließung Naturbad Mülheim-Styrum

Das Naturbad Mülheim-Styrum hat im Jahr 2009 mit einem Defizit in Höhe von 427.000 Euro abgeschlossen. Im Jahr 2010 betrug das Defizit rund 413.000 Euro und in 2011 rund 475.000 Euro.

Das Personal aus dem Naturbad Mülheim-Styrum wurde durch Personal aus den anderen Bädern und Fremdpersonal gestellt. Bei einer vollständigen Schließung entfallen die Aufwendungen für den Mülheimer SportService. Die Zinsen für die getätigten Investitionen in Höhe von 3,2 Mio Euro fallen für die Stadt Mülheim weiterhin an.

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Aufgabe der Drogenmedizinischen Ambulanz

Durch die Aufgabe der Drogenmedizinischen Ambulanz (DROMEDA) würden monatlich etwa 50 Personen nicht weiter durch die Stadt versorgt und müssten sich alternative Behandlungsmöglichkeiten suchen.

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Aufgabe der Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände (AGB)

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände ist dann nicht mehr durch städtische Bedienstete gewährleistet.

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Steigerung der Gebühreneinnahmen für medizinische Begutachtungen und Beratungen

Das Amt für Beteiligungs- und Finanzsteuerung (Amt 24) hat auch Sparvorschläge aus anderen Kommunen geprüft. Der Vorschlag der Stadt Hamm, die "Steigerung der Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" anzuheben, wird im Mülheimer Gesundheitsamt (Amt 53) bereits umgesetzt.

Durch regelmäßige Gebührenüberprüfung und durch Änderung einiger Verfahrensweisen ist es möglich, bereits ab dem 1. Juli 2012 mit einer Verbesserung für den Haushalt 2012 von etwa 1.000 Euro jährlich zu rechnen.

Voraussetzung ist, dass die Fallzahlen stabil bleiben.

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Steigerung der Gebühreneinnahmen für Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und Umwelthygiene

Das Amt für Beteiligungs- und Finanzsteuerung (Amt 24) hat auch Sparvorschläge aus anderen Kommunen geprüft. Der Vorschlag der Stadt Hamm, die "Steigerung der Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" anzuheben, wird im Mülheimer Gesundheitsamt (Amt 53) bereits umgesetzt.

Die Gebührenerhöhung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) berücksichtigt und vollzieht das Mülheimer Gesundheitsamt bereits seit dem 1. Juli 2012.

Im Rahmen einer regelmäßigen Gebührenüberprüfung kann demzufolge durch Änderungenen einiger Verfahrensweisen bereits seit dem 1. Juli 2012 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 3.200 Euro gerechnet werden.

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Gebührenerhöhung im Bereich Wohnbauförderung

Für die genannten Dienstleistungen zur Wohnungsbauförderung werden derzeit Gebühren erhoben, die nur so hoch sind wie es laut der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO-NRW) vorgesehenen ist. Eine Erhöhung der Gebühren ist nach dem Ortsrecht aber zulässig.
Die Erhöhung der Gebühren erscheint mit Blick auf den betroffenen Personenkreis dadurch vertretbar, dass der erzielte Nutzen durch die Wohnbauförderung weiterhin in Relation steht.
Eine vollständige Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes wird selbst bei einer Gebührenverdoppelung weiterhin nicht erzielt. Andere Städte verfahren ähnlich.

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr soll im Teil B wie folgt geändert/ergänzt werden:

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Gebührenerhöhung für die Ausstellung von Vorkaufsrechtsbescheinigungen

Die Tarifstelle 17 im Teil B der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr soll wie folgt geändert werden:

Die Gebühr für die Erteilung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung wird von derzeit 30 Euro auf 60 Euro festgesetzt.

Begründung: Die bisherige Gebühr ist nicht mehr kostendeckend, da sich in der Vergangenheit aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei Prüfungen gemäß § 36 a Landschaftsgesetz-NRW, teils erhebliche Steigerungen des Verwaltungsaufwandes ergeben haben. Eine überschlägige Kalkulation ergibt folgendes Bild:

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