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Reduzierung der Seitenzahlen der Info-Broschüre zu Bürgerentscheiden

Laut geltender Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden werden gemäß § 9a die Stimmberechtigten mittels eines Informationsblattes über die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen informiert.
Den Fraktionen, Initiatoren und der Oberbürgermeisterin steht für Stellungnahmen derzeit jeweils eine DIN A4 Seite zur Verfügung.

Durch eine Kürzung dieser Stellungnahmen auf eine halbe DIN A4 Seite können Produktions- und Portokosten in Höhe von 8.000 Euro pro Bürgerentscheid eingespart werden.

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Reduzierung um fünf weitere Stimmbezirke

Seit 1998 ist das Mülheimer Stadtgebiet in 123 Stimmbezirke eingeteilt. Nach dem Ratsbeschluss am 7. Oktober 2010 wird sich ab der Bundestagswahl 2013 diese Zahl um 10 Stimmbezirke verringern. Die Reduzierung um fünf weitere Stimmbezirke würde einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 330 Euro pro Stimmbezirk (durchschnittliche Sachkosten für Wahlhelferentschädigung und Reinigungspauschale) ergeben.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung müssten auch noch die internen Kosten wie Planungsaufwand und Logistik einkalkuliert werden, die zu einer höheren Einsparsumme führen würden.

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Überwachung von Verkehrsverstößen an Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln)

Nach den rechtlichen Vorgaben kann die Stadt das Befolgen der Signale von Lichtzeichenanlagen durch die Verkehrsteilnehmer überwachen, wenn es sich bei den überwachten Stellen um Gefahrenstellen handelt, also sich dort zum Beispiel vermehrt Unfälle ereignet haben.

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Erhöhung der Gebühren für und Einführung von neuen Sondernutzungen

Sondernutzungen sind gebührenpflichtig. Um Mehreinnahmen zu erzielen sollen die Regeln und Voraussetzungen für Sondernutzungen überarbeitet werden. Das Ziel ist mehr Sondernutzungsarten zu schaffen und bestehende Sondernutzungen mit höheren Gebühren zu belegen,  z.B. Gebühren für Werbeanhänger und Abfallbehälter. Dadurch soll das Stadtbild verbessert werden.

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Gebührenerhöhung bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

Eine verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Die Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Erhöhung der Gebühren z.B. für die Einrichtung von Halteverbotszonen, das Aufstellen von Containern (bei Baustellen, Umzügen etc.).

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Onlineversteigerung von Fundsachen

Durchführung von Onlineversteigerungen von Fundsachen in Kooperation mit einem Internetauktionshaus.

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Mehr Kooperationen und Synergien zwischen Theater an der Ruhr, Ringlokschuppen und "Stücke"

Durch eine stärkere Verzahnung untereinander soll das Potenzial von Theater an der Ruhr, Ringlokschuppen und des Theaterfestivals "Stücke" optimiert werden. Dadurch soll im Wesentlichen eine Reduzierung von Overheadkosten (Gemeinkosten) im Bereich Verwaltung und Produktion und möglichst auch für Immobilien erreicht werden. Das künstlerische Profil der Einrichtungen bleibt von der Maßnahme unberührt.

Darüber hinaus sollen auch Kooperationen auf regionaler Ebene geprüft werden.

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Bibliothek, Kunstmuseum, Musikschule, Volkshochschule und Stadtarchiv sollen interkommunal zusammenarbeiten

Durch langjährige interkommunale Zusammenarbeit in der Region haben die Einrichtungen ihre Leistungsfähigkeit bewahrt, Informationen ausgetauscht oder Aufgaben geteilt. Darauf aufbauend sollen Bibliothek, Kunstmuseum, Musikschule, Volkshochschule und Stadtarchiv weitere Kooperationsmöglichkeiten und Synergien erarbeiten und umsetzen.

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Anpassung des Kita-Elternbeitrags durch jährliche Einkommensprüfung

Die Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder sind einkommensabhängig. Einkommensänderungen sind von den Eltern mitzuteilen (Verpflichtung nach der Elternbeitragssatzung). Dieser Mitteilungspflicht kommen Eltern häufig nicht nach. Die Fachverwaltung hat deshalb bislang unregelmäßig Einkommensprüfungen durchgeführt.

Durch eine regelmäßige jährliche Einkommensprüfung können weitere Einnahmen erzielt werden.

Einkommensüberprüfungen werden bereits automatisch vorgenommen, wenn

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Wegfall des Sozialfonds zur Schulwegbewältigung von Förderschülern

In der Sitzung am 6. Juni 2002 hat der Rat der Stadt einen Sozialfonds zur Bewältigung des Schulwegs der Primarstufenschüler an Förderschulen eingerichtet. Es werden überwiegend Schüler des 1. und 2. Schuljahres unterstützt, die aufgrund ihrer Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen nicht in der Lage sind, ihren Schulweg allein zu bewältigen. Die Unterstützung erfolgt durch individuelle Maßnahmen der Schulen, zum Beispiel den Einsatz eines Kleinbusses oder Taxen in besonderen Fällen.

Stellungnahme:

Durch den Sozialfonds konnte erreicht werden, dass die betroffenen Kinder wieder regelmäßig am Unterricht teilnehmen.

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