Wegfall des Sozialfonds zur Schulwegbewältigung von Förderschülern

Wegfall des Sozialfonds zur Schulwegbewältigung von Förderschülern

Vorschlagsnummer: 
236
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

In der Sitzung am 6. Juni 2002 hat der Rat der Stadt einen Sozialfonds zur Bewältigung des Schulwegs der Primarstufenschüler an Förderschulen eingerichtet. Es werden überwiegend Schüler des 1. und 2. Schuljahres unterstützt, die aufgrund ihrer Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen nicht in der Lage sind, ihren Schulweg allein zu bewältigen. Die Unterstützung erfolgt durch individuelle Maßnahmen der Schulen, zum Beispiel den Einsatz eines Kleinbusses oder Taxen in besonderen Fällen.

Stellungnahme:

Durch den Sozialfonds konnte erreicht werden, dass die betroffenen Kinder wieder regelmäßig am Unterricht teilnehmen.

Eine Einstellung dieser Beförderungsmöglichkeiten hat nach Aussage der Schulleitungen zur Folge, dass diese Kinder künftig unregelmäßig am Unterricht teilnehmen werden. Die Erziehungsberechtigten sehen sich häufig außerstande, ihre Kinder auf dem Schulweg zu begleiten.

In Einzelfällen müssten eventuelle Kosten für Begleitpersonen seitens der Stadt übernommen werden. Diese Kosten können noch nicht quantifiziert werden. Der unten genannte Konsolidierungsbetrag würde um diesen Betrag reduziert.

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • ab 2013: 22.500 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
22.500 Euro