Gebührenerhöhung im Bereich Wohnbauförderung

Gebührenerhöhung im Bereich Wohnbauförderung

Vorschlagsnummer: 
245
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Für die genannten Dienstleistungen zur Wohnungsbauförderung werden derzeit Gebühren erhoben, die nur so hoch sind wie es laut der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO-NRW) vorgesehenen ist. Eine Erhöhung der Gebühren ist nach dem Ortsrecht aber zulässig.
Die Erhöhung der Gebühren erscheint mit Blick auf den betroffenen Personenkreis dadurch vertretbar, dass der erzielte Nutzen durch die Wohnbauförderung weiterhin in Relation steht.
Eine vollständige Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes wird selbst bei einer Gebührenverdoppelung weiterhin nicht erzielt. Andere Städte verfahren ähnlich.

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr soll im Teil B wie folgt geändert/ergänzt werden:

  • Tarif 19.12: Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraum in den Formen des ...(Wortlaut wie Tarif 29.1.1)
    0,8 % der bewilligten Darlehenssumme
    fiktive Mehreinnahmen aufgrund der in 2010 und 2011 bewilligten Darlehen 2010 + 14.100 Euro / 2011 + 13.750 Euro / 2012 + 10.000 Euro (auf Grund des bisher zugeteilten Kontingents)
  • Tarif 19.13: Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums ...(Wortlaut wie Tarif 29.1.2)
    500 Euro (bisher 350 Euro)
    fiktive Mehreinnahmen aufgrund der in 2010 und 2011 bewilligten Objekte 2010 + 9.300 Euro / 2011 + 1.350 Euro / 2012 + 3.000 Euro (auf Grund des bisher zugeteilten Kontingentes)
  • Tarif 19.14: Erteilung einer Förderzusage nach den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand ...(Wortlaut wie Tarif 29.1.21)
    0,8 % der bewilligten Darlehenssumme
    fiktive Mehreinnahmen aufgrund der in 2011 bewilligten Objekte 2011 + 2.900 Euro / 2012 + 3.800 Euro (auf Grund des bisher zugeteilten Kontingentes)
Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • ab 2013: 16.800 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
16.800 Euro