Es sollte auf die bauliche Umgestaltung weiterer Straßen und Plätze verzichtet werden (Stichwort Umbau der Mellinghofer Straße in eine "Flaniermeile", Neupflasterung des Platzes vor der Petri-Kirche). Derartige Umbauten sind kostenintensiv und führen häufig zu Ergebnissen, die die Tagesmode bedienen und nach ein paar Jahren als erschreckend empfunden werden und damit den Ruf nach weiteren Investionen wecken.
Planungsausschuss
Vorschlagsnummer:
284
Kennzeichnung:
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet:
Straßen & Verkehr
Dezernat:
Dezernat VI
Zur Beratung in:
Planungsausschuss |
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Vorschlagsnummer:
248
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Gebäude & Grundstücke
Dezernat:
Dezernat VI
Zur Beratung in:
Planungsausschuss Der Betrieb der Zierbrunnen ist keine Pflichtaufgabe und dient der Verschönerung des Stadtbildes. Bei Abschaltung |
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Vorschlagsnummer:
246
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Bauen & Wohnen
Dezernat:
Dezernat VI
Zur Beratung in:
Planungsausschuss Die Tarifstelle 17 im Teil B der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr soll wie folgt geändert werden: Die Gebühr für die Erteilung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung wird von derzeit 30 Euro auf 60 Euro festgesetzt. Begründung: Die bisherige Gebühr ist nicht mehr kostendeckend, da sich in der Vergangenheit aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei Prüfungen gemäß § 36 a Landschaftsgesetz-NRW, teils erhebliche Steigerungen des Verwaltungsaufwandes ergeben haben. Eine überschlägige Kalkulation ergibt folgendes Bild: |
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Vorschlagsnummer:
245
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Bauen & Wohnen
Dezernat:
Dezernat VI
Zur Beratung in:
Planungsausschuss Für die genannten Dienstleistungen zur Wohnungsbauförderung werden derzeit Gebühren erhoben, die nur so hoch sind wie es laut der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO-NRW) vorgesehenen ist. Eine Erhöhung der Gebühren ist nach dem Ortsrecht aber zulässig. Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr soll im Teil B wie folgt geändert/ergänzt werden: |
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