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Veränderungen in der Parkraumbewirtschaftung

Die bisher bestehenden HSK-Maßnahmen zum Thema "Parkraumbewirtschaftung" werden im Hinblick auf die Erzielung zusätzlicher Konsolidierungsbeträge überarbeitet. Eine entsprechende Vorlage wird den politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt. Ziel ist es, eine Einnahmeverbesserung von rund 300.000 Euro zu erzielen.

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Sponsoren für Zierbrunnen

Der Betrieb der Zierbrunnen ist keine Pflichtaufgabe und dient der Verschönerung des Stadtbildes.

Bei Abschaltung
Eine Abschaltung wäre mit einem Imageschaden für die Stadt, dem Verlust von Wohn- und Einkaufsqualität, der Zerstörung von Kulturgütern und möglichen Regressforderungen der Künstler und Spender der Brunnenanlagen verbunden. Zudem könnten Unfallgefahren durch das unbefugte Betreten der trockenen Brunnenanlagen und Skulpturen entstehen. Darüber hinaus bleiben Abwassergebühren und Stromkosten für die Lenzpumpen erhalten (Grundwartungskosten in Höhe von 35.000 Euro jährlich), da die Bauwerke ansonsten zu einer späteren Zeit nicht mehr in Betrieb genommen werden können und Folgeschäden entstehen.

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Übernahme der Wechselbepflanzung durch Dritte, z.B. mit Sponsoring, Ehrenamt etc.

Die Kosten für die Wechselbepflanzung (Frühjahrs- und Sommerblumen, Unterhaltungspflege) setzen sich im einzelnen wie folgt zusammen:

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Erhöhung der Gebühren (Baumschutzsatzung)

Pro Jahr werden durchschnittlich 900 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Baumschutzsatzung bearbeitet. Pro Antrag wird laut Gebührensatzung eine  Pauschale von 51,13 Euro erhoben (bei Ablehnung 75 % davon).

Die Gesamteinnahme pro Jahr beträgt rund 50.000 Euro. Es bleibt eine Deckungslücke zu den tatsächlich entstehenden Kosten, die durch eine Erhöhung der Gebühren in drei Schritten bis zum Jahr 2021 geschlossen werden soll:

  • ab 1. September 2012 = 65 Euro
  • ab 1. Januar 2016 = 85 Euro
  • ab 1. Januar 2021 = 105 Euro.

Darüber hinaus wird die Gebühr aufgrund steigender Gesamtkosten jährlich in der Höhe der Inflationsrate angepasst (geplant wird mit 2 %).

 

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Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ab 2013 ff. auf 490 %, ab 2015 ff. auf 520 %, ab 2018 ff. auf 550 %, ab 2021 auf 580 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen:

Duisburg:

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Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2013 ff. auf 590 %, ab 2015 auf 640 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen:

Duisburg:

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Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A ab 2013 ff. auf 265 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen:

Duisburg:

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Erhöhung des Steuersatzes im Rahmen der Vergnügungsteuersatzung (Spielgerätesteuer)

Erhöhung des Steuersatzes für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung (Spielgerätesteuer) ab 2013 ff. auf 16 %, ab 2015 auf 18 % und ab 2018 ff. auf 22 %

Gemäß Vergnügungssteuersatzung vom 6. Juli 2009 wird für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Besteuerung eines Spielgerätes mit einem Steuersatz von 15 % der Bruttokasse vorgenommen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden folgende Steuersätze für die Besteuerung eines Spielgerätes ausgewiesen:

Duisburg
Der derzeitige Steuersatz beträgt 15 %. In Duisburg wird derzeit eine Erhöhung auf 18 % geprüft.

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Einführung einer Zweitwohnungssteuer

Einführung einer Zweitwohnungssteuer von 12 % ab 2013 ff.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage - Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des HPL 2013/2014 ff.

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iPads 2 anstatt 3 für den Stadtrat

Der Rat will sich selbst ein Geschenk machen und iPads kaufen, und zwar die dicksten, die es gibt. Kosten: 58.409,48 EUR.

Wie wird sachlich begründet, dass es 1.  ein iPad 3 seien muss und 2. mit 64 GB und 4G? Besonders Mobilfunk wird gar nicht gebraucht, da im Rathaus ja wohl WLan vorhanden ist. Auch 64 GB müssen nicht sein, so groß sind die PDF ja wohl auch nich.

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