Aufgabe der Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände (AGB)

Aufgabe der Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände (AGB)

Vorschlagsnummer: 
242
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Themengebiet: 
Dezernat: 

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände ist dann nicht mehr durch städtische Bedienstete gewährleistet.

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2013: 18.000 Euro
  • 2014 - 2016: 18.500 Euro
  • ab 2017: 19.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
19.000 Euro