Vorschlagsnummer:
242
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Gesundheit
Themengebiet:
Soziales
Dezernat:
Dezernat V
Zur Beratung in:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände ist dann nicht mehr durch städtische Bedienstete gewährleistet.
Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr):
- 2013: 18.000 Euro
- 2014 - 2016: 18.500 Euro
- ab 2017: 19.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022:
19.000 Euro