Das Amt für Beteiligungs- und Finanzsteuerung (Amt 24) hat auch Sparvorschläge aus anderen Kommunen geprüft. Der Vorschlag der Stadt Hamm, die "Steigerung der Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" anzuheben, wird im Mülheimer Gesundheitsamt (Amt 53) bereits umgesetzt.
Die Gebührenerhöhung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) berücksichtigt und vollzieht das Mülheimer Gesundheitsamt bereits seit dem 1. Juli 2012.
Im Rahmen einer regelmäßigen Gebührenüberprüfung kann demzufolge durch Änderungenen einiger Verfahrensweisen bereits seit dem 1. Juli 2012 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 3.200 Euro gerechnet werden.