Steigerung der Gebühreneinnahmen für medizinische Begutachtungen und Beratungen

Steigerung der Gebühreneinnahmen für medizinische Begutachtungen und Beratungen

Vorschlagsnummer: 
243
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 

Das Amt für Beteiligungs- und Finanzsteuerung (Amt 24) hat auch Sparvorschläge aus anderen Kommunen geprüft. Der Vorschlag der Stadt Hamm, die "Steigerung der Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" anzuheben, wird im Mülheimer Gesundheitsamt (Amt 53) bereits umgesetzt.

Durch regelmäßige Gebührenüberprüfung und durch Änderung einiger Verfahrensweisen ist es möglich, bereits ab dem 1. Juli 2012 mit einer Verbesserung für den Haushalt 2012 von etwa 1.000 Euro jährlich zu rechnen.

Voraussetzung ist, dass die Fallzahlen stabil bleiben.

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2012: 1.000 Euro
  • ab 2013: 2.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
2.000 Euro