Steigerung der Gebühreneinnahmen für Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und Umwelthygiene

Steigerung der Gebühreneinnahmen für Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und Umwelthygiene

Vorschlagsnummer: 
244
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 

Das Amt für Beteiligungs- und Finanzsteuerung (Amt 24) hat auch Sparvorschläge aus anderen Kommunen geprüft. Der Vorschlag der Stadt Hamm, die "Steigerung der Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" anzuheben, wird im Mülheimer Gesundheitsamt (Amt 53) bereits umgesetzt.

Die Gebührenerhöhung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) berücksichtigt und vollzieht das Mülheimer Gesundheitsamt bereits seit dem 1. Juli 2012.

Im Rahmen einer regelmäßigen Gebührenüberprüfung kann demzufolge durch Änderungenen einiger Verfahrensweisen bereits seit dem 1. Juli 2012 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 3.200 Euro gerechnet werden.

Ab 2013 ist, bei anhaltender Stabilität der Fallzahlen, mit Mehreinnahmen von etwa 6.400 Euro jährlich zu rechnen.

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2012: 3.200 Euro
  • ab 2013: 6.400 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
6.400 Euro

Wieviele Hygienüberwachungen

Wieviele Hygienüberwachungen werden in Mülheim durchgeführt? Geht es hierbei um die Überwachung der Gewerbebetriebe und die Einhaltung von HACCP? Gebührensteigerung ist das eine, doch man sollte auch deutlich härter Hygieneverstöße bestrafen, sofern möglich. Dies bedingt auch eine Erhöhung der Kontrollen.

Ihr Kommentar zur Hygieneüberwachung

Sehr geehrter Teilnehmer,

der Konsolidierungsvorschlag 244 ist vom Gesundheitsamt eingebracht worden und bezieht sich auf die nach § 17 ÖGDG in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Hygieneüberwachung. Derartige Kontrollen finden z.B. regelmäßig in Schulen, Kindergärten, Heimen, Krankenhäusern, Fußpflegepraxen, Massageinstituten, Nagelstudios, bei Heilpraktikern, in Tattoo-Studios, in öffentlichen Privatbädern (Hotels, Saunabetriebe )etc. statt.
Hierbei geht es nicht um die Handhabung mit Lebensmitteln, sondern um Sauberkeit in öffentlichen oder privaten Einrichtungen. Die Besichtigungsintervalle sind teilweise durch Landesgesetze vorgegeben und bewegen sich in Zeitabständen von 2 bis 5 Jahren. Eine Erhöhung der Kontrollen ist nicht erforderlich, da es hier in Mülheim nur in Einzelfällen zu Bußgeldbescheiden kommt. Die erforderliche Nachbesichtigung bestätigt in diesen wenigen Fällen dann auch zumeist, dass das Problem erkannt und beseitigt wurde, die Hygienvorschriften also wieder eingehalten werden. Eine härtere Ahndung von Verstößen ist deshalb nicht erforderlich und wäre unverhältnismäßig.

Aufrund des Stichwortes HACCP ist mit Ihrer Frage aber offensichtlich die Hygieneüberwachung bei der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln gemeint. Diese Aufgabe nimmt die Lebensmittelkontrolle im Ordnungsamt nach anderen Rechtsgrundlagen wahr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gesundheitsamt