Wegfall der Geschwisterermäßigung bei der Betreuung in Offenen Ganztagsschulen ab Schuljahr 2013/2014

Wegfall der Geschwisterermäßigung bei der Betreuung in Offenen Ganztagsschulen ab Schuljahr 2013/2014

Vorschlagsnummer: 
237
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Aufgrund des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz wurde vom Rat der Stadt Mülheim zum 1. August 2008 eine neue Elternbeitragssatzung erlassen, darin ist die Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern innerhalb aller Betreuungsangebote festgelegt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme müsste die Satzung geändert werden.

Ergänzung: 

"Die verschiedenen Bereiche der Verwaltung erreichen seit der Einbringung des Haushaltsentwurfes eine Reihe von Reaktionen auf die aufgezeigten Einsparpotentiale. Dabei dreht sich die Diskussion über die Mehrbelastung von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen immer wieder um die Fragen, was vertretbar und sozial gerecht wäre.

Zur Klarstellung sei zunächst darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung mit Blick auf die sehr schwierige Haushaltssituation dazu verpflichtet ist, alle möglichen Einsparpotentiale aufzuzeigen - unabhängig von der sozialpolitischen Bewertung der jeweiligen Maßnahme. Über die Maßnahmen ist dann vom Rat der Stadt in den Ausschüssen und abschließend im Rat der Stadt (voraussichtlich am 18. Dezember) zu diskutieren und zu entscheiden.

Die von Ihnen angeführten Argumente gerade im Hinblick auf die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen einer Streichung des Geschwisterkinderbonus sind ein wichtiger Beitrag für die anstehende politische Entscheidung über diese Maßnahme."

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 
  • 2013: 100.800 Euro
  • ab 2014: 241.920 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
241.920 Euro

Sinnvolle Idee!

Sinnvolle Idee!

keineswegs sinnvoll!

Wie schon beim Thema Geschwisterbonus im Kindergarten geschrieben, kann es nicht sein, dass Familien mit zwei Kindern plötzlich mit den doppelten Beiträgen belastet werden.

Den besser gestellten Familien, die es sich leisten können, dass ein Elternteil langfristig zu Hause bleibt, machen die erhöhten Beiträge nichts aus. Aber gerade die, die ein zweites Gehalt benötigen und die auf Grund ihrer Arbeits- und Fahrzeiten auf eine OGS-Betreuung angewiesen sind, sollen noch zusätzlich belastet werden.

Auch hier ein ganz klares NEIN!