Dezernat II

Einführung einer Zweitwohnungssteuer

Vorschlagsnummer: 
255
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Einführung einer Zweitwohnungssteuer von 12 % ab 2013 ff.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage - Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des HPL 2013/2014 ff.

Erhöhung des Steuersatzes im Rahmen der Vergnügungsteuersatzung (Spielgerätesteuer)

Vorschlagsnummer: 
254
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Steuersatzes für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung (Spielgerätesteuer) ab 2013 ff. auf 16 %, ab 2015 auf 18 % und ab 2018 ff. auf 22 %

Gemäß Vergnügungssteuersatzung vom 6. Juli 2009 wird für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Besteuerung eines Spielgerätes mit einem Steuersatz von 15 % der Bruttokasse vorgenommen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden folgende Steuersätze für die Besteuerung eines Spielgerätes ausgewiesen:

Duisburg
Der derzeitige Steuersatz beträgt 15 %. In Duisburg wird derzeit eine Erhöhung auf 18 % geprüft.

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Vorschlagsnummer: 
253
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A ab 2013 ff. auf 265 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen:

Duisburg:

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Vorschlagsnummer: 
252
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2013 ff. auf 590 %, ab 2015 auf 640 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

Im Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen:

Duisburg:

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Vorschlagsnummer: 
251
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ab 2013 ff. auf 490 %, ab 2015 ff. auf 520 %, ab 2018 ff. auf 550 %, ab 2021 auf 580 %

Mit Schreiben vom 3. Juli 2012 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2012 verfügt, dass es ein erster und wichtiger Schritt sei, die im Haushaltssicherungskonzept mit den Landeshilfen verknüpften Hebesatzerhöhungen zu entkoppeln, die Erhöhung der Hebesätze mindestens in der vorgesehenen Höhe zu beschließen sowie die Anpassungen unter Hinweis auf die Steuersätze der Nachbarkommunen zügig vorzunehmen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2012 ff. die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen:

Duisburg:

Konsolidierungsmaßnahmen der Betriebe der Stadt und der Beteiligungsgesellschaften

Vorschlagsnummer: 
225
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Finanzen
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Im Hinblick auf ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept ist es unabweisbar, dass sich die Betriebe der Stadt und die Beteiligungsgesellschaften weiterhin intensiv am Konsolidierungsprozess beteiligen.

Die Konsolidierungsbeiträge der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sind aus der angefügten Präsentationsunterlage ersichtlich.

Sponsoring und Verstärkung der Zusammenarbeit mit Dritten für die Weiße Flotte

Vorschlagsnummer: 
224
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Wirtschaft & Tourismus
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Betriebsausschuss Betriebe der Stadt

Das Sponsoring und die Werbung durch externe Unternehmen auf den Schiffen soll intensiviert werden. Durch die Bündelung von Einkäufen können Preisvorteile erzielt werden.

Weiße Flotte: Verbesserung der Auslastung des Linienverkehrs und Ausweitung des Charterangebotes

Vorschlagsnummer: 
223
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Wirtschaft & Tourismus
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Betriebsausschuss Betriebe der Stadt

Derzeit wird ein Marketingkonzept in Abstimmung mit der MST sowie der Weißen Flotte Baldeney entwickelt. Dabei wird angestrebt, durch professionelles Bewerben des Angebotes bei Bustouristikern sowie bei Städte-Pauschalreiseveranstaltern, die Auslastung zu verbessern. Ebenso soll eine Verdichtung der Auslastung an den Wochentagen und eine Verstärkung der Kontakte zu Großkunden (Charter mit speziellen Angeboten für Unternehmen, Vereine und Verbände) erreicht werden.

Zusätzlicher Optimierungsprozess in der Unterhaltsreinigung

Vorschlagsnummer: 
222
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Die Unterhaltsreinigung städtisch genutzter Gebäudeflächen wird derzeit mit rund 70% Eigenreinigung und rund 30 % Fremdreinigung sichergestellt. Durch eine verstärkte Vergabe der Unterhaltsreinigung an externe Unternehmen, Nutzung der veränderten Eingruppierungsmöglichkeiten durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - für künftige Neueinstellungen und Modifizierung der Leistungswerte ist eine Kostenreduzierung vorgesehen. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Bei der Berechnung der Einsparbeträge wurden die heutigen Reinigungsstandards und -intervalle zugrunde gelegt. Gespräche mit dem Personalrat haben begonnen.

Reduzierung von Miet- und Pachtsubventionen

Vorschlagsnummer: 
221
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Dezernat: 
Dezernat II
Zur Beratung in: 
Finanzausschuss

Die Einsparbeiträge können zurzeit nicht quantifiziert werden.

Zum Finanzausschuss am 5. November 2012 wird eine entsprechende Vorlage eingebracht.

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