Titel | Anrisstext |
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Wegfall der Geschwisterermäßigung bei der Betreuung in Offenen Ganztagsschulen ab Schuljahr 2013/2014 |
Aufgrund des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz wurde vom Rat der Stadt Mülheim zum 1. August 2008 eine neue Elternbeitragssatzung erlassen, darin ist die Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern innerhalb aller Betreuungsangebote festgelegt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme müsste die Satzung geändert werden. |
237 |
Wegfall des Sozialfonds zur Schulwegbewältigung von Förderschülern |
In der Sitzung am 6. Juni 2002 hat der Rat der Stadt einen Sozialfonds zur Bewältigung des Schulwegs der Primarstufenschüler an Förderschulen eingerichtet. Es werden überwiegend Schüler des 1. und 2. Schuljahres unterstützt, die aufgrund ihrer Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen nicht in der Lage sind, ihren Schulweg allein zu bewältigen. Die Unterstützung erfolgt durch individuelle Maßnahmen der Schulen, zum Beispiel den Einsatz eines Kleinbusses oder Taxen in besonderen Fällen. Stellungnahme: Durch den Sozialfonds konnte erreicht werden, dass die betroffenen Kinder wieder regelmäßig am Unterricht teilnehmen. |
236 |
Anpassung des Kita-Elternbeitrags durch jährliche Einkommensprüfung |
Die Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder sind einkommensabhängig. Einkommensänderungen sind von den Eltern mitzuteilen (Verpflichtung nach der Elternbeitragssatzung). Dieser Mitteilungspflicht kommen Eltern häufig nicht nach. Die Fachverwaltung hat deshalb bislang unregelmäßig Einkommensprüfungen durchgeführt. Durch eine regelmäßige jährliche Einkommensprüfung können weitere Einnahmen erzielt werden. Einkommensüberprüfungen werden bereits automatisch vorgenommen, wenn |
235 |
Bibliothek, Kunstmuseum, Musikschule, Volkshochschule und Stadtarchiv sollen interkommunal zusammenarbeiten |
Durch langjährige interkommunale Zusammenarbeit in der Region haben die Einrichtungen ihre Leistungsfähigkeit bewahrt, Informationen ausgetauscht oder Aufgaben geteilt. Darauf aufbauend sollen Bibliothek, Kunstmuseum, Musikschule, Volkshochschule und Stadtarchiv weitere Kooperationsmöglichkeiten und Synergien erarbeiten und umsetzen. |
234 |
Mehr Kooperationen und Synergien zwischen Theater an der Ruhr, Ringlokschuppen und "Stücke" |
Durch eine stärkere Verzahnung untereinander soll das Potenzial von Theater an der Ruhr, Ringlokschuppen und des Theaterfestivals "Stücke" optimiert werden. Dadurch soll im Wesentlichen eine Reduzierung von Overheadkosten (Gemeinkosten) im Bereich Verwaltung und Produktion und möglichst auch für Immobilien erreicht werden. Das künstlerische Profil der Einrichtungen bleibt von der Maßnahme unberührt. Darüber hinaus sollen auch Kooperationen auf regionaler Ebene geprüft werden. |
233 |
Onlineversteigerung von Fundsachen |
Durchführung von Onlineversteigerungen von Fundsachen in Kooperation mit einem Internetauktionshaus. |
232 |
Gebührenerhöhung bei verkehrsrechtlichen Anordnungen |
Eine verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Die Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt. Erhöhung der Gebühren z.B. für die Einrichtung von Halteverbotszonen, das Aufstellen von Containern (bei Baustellen, Umzügen etc.). |
231 |
Erhöhung der Gebühren für und Einführung von neuen Sondernutzungen |
Sondernutzungen sind gebührenpflichtig. Um Mehreinnahmen zu erzielen sollen die Regeln und Voraussetzungen für Sondernutzungen überarbeitet werden. Das Ziel ist mehr Sondernutzungsarten zu schaffen und bestehende Sondernutzungen mit höheren Gebühren zu belegen, z.B. Gebühren für Werbeanhänger und Abfallbehälter. Dadurch soll das Stadtbild verbessert werden. |
230 |
Überwachung von Verkehrsverstößen an Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln) |
Nach den rechtlichen Vorgaben kann die Stadt das Befolgen der Signale von Lichtzeichenanlagen durch die Verkehrsteilnehmer überwachen, wenn es sich bei den überwachten Stellen um Gefahrenstellen handelt, also sich dort zum Beispiel vermehrt Unfälle ereignet haben. |
229 |
Reduzierung um fünf weitere Stimmbezirke |
Seit 1998 ist das Mülheimer Stadtgebiet in 123 Stimmbezirke eingeteilt. Nach dem Ratsbeschluss am 7. Oktober 2010 wird sich ab der Bundestagswahl 2013 diese Zahl um 10 Stimmbezirke verringern. Die Reduzierung um fünf weitere Stimmbezirke würde einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 330 Euro pro Stimmbezirk (durchschnittliche Sachkosten für Wahlhelferentschädigung und Reinigungspauschale) ergeben. Bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung müssten auch noch die internen Kosten wie Planungsaufwand und Logistik einkalkuliert werden, die zu einer höheren Einsparsumme führen würden. |
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