Finanzsituation unserer Stadt

Finanzsituation unserer Stadt

Im Folgenden erläutern wir Ihnen kompakt einige Fakten zum Haushalt, die Sie benötigen, um sich selbst ein Bild von der aktuellen Situation machen zu können. Nur so bekommen Sie ein „Gespür“ für die anstehenden Herausforderungen in unserer Stadt.

Darauf wollen wir eingehen:

  • Wie finanziert sich unsere Stadt?
  • Woher kommt das Geld?
  • Wofür wird das Geld ausgegeben?
  • Wie ist der Stand der Planungen für 2013/2014?
  • Wie hoch ist unsere Stadt kurz-/langfristig verschuldet?
  • Wie geht es mit den Mülheimer Finanzen weiter?
  • Können wir wieder einen Haushaltsausgleich schaffen?
  • Können wir uns überhaupt noch etwas leisten?

In den Jahren nach der Eröffnungsbilanz 2007 wurde die anfänglich noch vorhandene Ausgleichsrücklage allmählich aufgezehrt. Grund dafür war, dass die Aufwendungen (Ausgaben) in jedem Folgejahr höher waren als die Erträge (Einnahmen), die die Stadt erwirtschaftet hat. Im Vergleich zu anderen Kommunen verfügt Mülheim noch über Eigenkapital. Bei einer Bilanzsumme von 1,875 Milliarden Euro haben wir – mit Stand des „vorläufigen Jahresabschlusses“ 2011 – ein Eigenkapital von rund 479 Millionen Euro (25,53 %).

Info: Haushaltsplanung

Eine wichtige gesetzliche Spielregel zur Haushaltsplanung:
Der Haushaltsplan muss ausgeglichen werden, das heißt: Es dürfen nur so viele Aufwendungen geleistet werden, wie Erträge erwirtschaftet werden können. Man kann dieses Bild also mit einer ausgeglichenen Waage vergleichen.

Bereits heute ist aber absehbar: Auch im Jahr 2013 ist das Verhältnis der städtischen Erträge zu den Aufwendungen weiterhin in einer Schieflage:

Die Stadt befindet sich weiterhin im sogenannten Nothaushalt!

Wenn sich die Stadt im Nothaushalt befindet, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

  • im konsumtiven Bereich nur noch Aufwendungen geleistet werden, zu denen die Stadt gesetzlich, satzungsrechtlich oder vertraglich verpflichtet ist und/oder die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unabweisbar sind.
  • im investiven Bereich „Kreditbudgets“ nicht mehr eingeräumt werden. Eine Kreditaufnahme ist dann nur noch auf Basis einer Viertelgenehmigung (¼ der benötigten Gesamtkredite) möglich, weitere Kreditaufnahmen sind nur noch auf Antrag und nach erfolgter Einzelfallprüfung für unabweisbare und pflichtige Investitionen zulässig.
  • Fachbereiche an Förderprogrammen des Landes, zum Beispiel im Bereich der Städtebauförderung, nicht mehr teilnehmen.

Es muss also zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben unterschieden werden.

Pflichtaufgaben

Pflichtaufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und können kaum beeinflusst werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Brandschutz und die soziale Sicherung. Dementsprechend steht hier wenig Einsparpotenzial zur Verfügung.

Freiwillige Aufgaben

Bei den freiwilligen Aufgaben bestehen größere Gestaltungsspielräume. Hierzu gehören zum Beispiel die Förderung des Sports, der Kultur, der Wirtschaft und des Tourismus. 

Die Stadt kann nicht nur darüber entscheiden, in welcher Qualität und Quantität sie die Leistung erbringt, sondern auch, ob die Leistung überhaupt angeboten wird. Hier bestehen dem Grunde nach die größten Spielräume und Einsparpotenziale.

Info: Gesamtdeckungsprinzip

Noch eine Spielregel: Im Haushalt gilt das so genannte „Gesamtdeckungsprinzip“. Dieses besagt, dass alle Erträge zur Finanzierung aller Aufwendungen dienen, unabhängig vom Fachbereich.
Wenn z. B. im Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft Erträge erzielt werden, so stehen diese als Gesamtdeckungsmittel anderen Produktbereichen/ Fachbereichen zur Deckung der dort entstehenden Defizite zur Verfügung.

Info: Haushaltssicherungskonzept (HSK)

Konzept, in dem der Bezirksregierung – als Aufsichtsbehörde – dargestellt wird, wie ein defizitärer Haushalt ausgeglichen werden soll. Es ist die Darstellung der Maßnahmen und Entscheidungen, durch welche der Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder hergestellt werden kann. Das HSK dient dem Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.