Woher kommt das Geld?

Woher kommt das Geld?

Die kommunalen Steuern (Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs- und Hundesteuer) sind faktisch die Hauptfianzierungsquelle des Haushaltes. Die wichtigsten Erträge für die Stadt bilden die Gewerbesteuer, die Schlüsselzuweisungen vom Land, der Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Grundsteuer.
Durch Schlüsselzuweisungen werden Unterschiede bei den Erträgen der Kommunen ausgeglichen, die Gelder werden zum Beispiel nach dem lokalen Steueraufkommen oder der Einwohnerzahl unterschiedlich verteilt (kommunaler Finanzausgleich).

In den nachfolgenden Grafiken können Sie die Entwicklung dieser wichtigen Finanzierungsquellen in den letzten Jahren für unsere Stadt nachvollziehen. 
Die in den Grafiken angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils bis 2011 auf die Ist-Werte, für 2012 auf die Prognose und für 2013 ff. auf die aktuellen Planwerte.

Besonders bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass Mülheim keine mittelfristige Planungssicherheit hat, da jede konjunkturelle Schwankung allgemein, sowie Standortverlagerungen oder (steuerliche) Neugliederung einzelner Konzerne im Speziellen, zu „ungewissen“ Ergebnissen führen. Dieser Fakt führt dazu, dass eine exakte Planung der konkreten Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Ge-winnsituation für die Gewerbesteuerpflichtigen nur eingeschränkt möglich ist. Hinzu kommt, dass ein Prozent der Gewerbesteuervorauszahler in Mülheim an der Ruhr einen Anteil von 49 % der Gesamtvorauszahlungen leisten. Insbesondere die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft hier meist zeitversetzt zum allgemeinen Trend, so dass in Einzelfällen erhebliche Schwankungen auftreten können.

Bei der Grundsteuer gab es in den letzten Jahren nur geringe Schwankungen, die aufgrund von einigen Neubaugebieten in unserem Stadtgebiet entstanden. Diese Steuer leisten Sie als Bürger unserer Stadt.

Von der Kommune nicht beeinflussbar ist die Steuereinnahmequelle Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Hier spiegeln sich in den zurückliegenden Jahren vor allem die Steuerentlastungen aufgrund geänderter Bundesgesetze wider. Auch hier leisten Sie, die Mülheimer Bürgerschaft, durch Ihre Einkommensteuer einen großen Anteil an den städtischen Erträgen.

Im Rahmen des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) werden die Mittel aus dem Steuerverbund des jeweiligen Jahres, die für die Verteilung als Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen (Schlüsselmasse), bestimmt.

Im Jahre 2009 hat Mülheim diese Schlüsselzuweisungen vom Land aufgrund hoher eigener Steuerkraft nicht erhalten. Für das Jahr 2010 betrugen die Schlüsselzuweisungen gem. Nachtrag zum GFG 2010 rund 18,1 Mio. €, in 2011 waren es rund 17,4 Mio. €.
Mit dem GFG 2012 wird es weitere strukturelle Änderungen geben. Danach soll Mülheim einen Schlüsselzuweisungsbetrag von rund 46,1 Mio. € erhalten.
Der Anstieg ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Mülheimer Steuerkraft deutlich zurückgegangen ist, während bei der NRW-Steuerkraft ein Anstieg zu verzeichnen ist. Der vorläufig ermittelte Schlüsselzuweisungsbetrag für das Jahr 2013 liegt bei rund 66,3 Mio. €. Die Mülheim-spezifische negative Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen hat sich fortgesetzt, so dass die Steuerkraft erneut gesunken ist, während die Steuerkraft NRW anstieg.

Weitere bedeutende Finanzierungsquellen, die Sie sicherlich interessieren werden, sind unter anderem:

Verwaltungsgebühren 2013: rund 5,536 Mio. €
Verwaltungsgebühren 2014: rund 5,536 Mio. €

z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Gebühren für Beglaubigungen, Erlaubnisscheine, ärztliche Untersuchungen usw.

Benutzungsgebühren 2013: rund 72,527 Mio. €
Benutzungsgebühren 2014: rund 71,074 Mio. €

z.B. Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, der Müllabfuhr, der Straßenreinigung, des Bestattungswesens, für die Sondernutzung von Straßen, Entgelte für die Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen und dgl., Parkgebühren, Pfl egesätze der Krankenhäuser sowie der Alten- und Pflegeheime, Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen und Entgelte für die Pflege von Gräbern, Kostenersatz für Hilfeleistung bei Unglücksfällen.

Umsatzerlöse 2013: rund 5,871 Mio. €
Umsatzerlöse 2014: rund 5,963 Mio. €

z.B. Entgelte für den Verkauf eigenerstellter Software, Entgelte für Wartungs- und Servicedienstleistungen, Verkauf von Druckereierzeugnissen aller Art, Weiterverkauf von Laub- und Abfallsäcken der MEG oder auch der Tierfuttertütchen aus den Automaten des Tiergeheges Witthausbuch.

Bußgelder 2013: rund 1,624 Mio. €
Bußgelder 2014: rund 1,624 Mio. €

z.B. Ahndung von Müllablagerung in Wäldern, Parken im Parkverbot, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Verstoß gegen das Meldegesetz.

Zwangsgelder u. Verwarngelder 2013: rund 1,385 Mio. €
Zwangsgelder u. Verwarngelder 2014: rund 1,385 Mio. €

z.B. Erzwingung zur Abgabe des Führerscheins oder Fahrzeugscheins, Verwarngeld für Parkverstoß.

Sie denken jetzt vielleicht: „Wenn unsere Stadt doch so viele Erträge hat, kann es ihr doch nicht schlecht gehen“. Zumal wir unsere Hausaufgaben zur Haushaltskonsolidierung in Eigenverantwortung durchgeführt haben und weiterhin durchführen werden. Also: Wieso klappt es dann nicht mit dem Haushaltsausgleich? Und: