Durchführung von Onlineversteigerungen von Fundsachen in Kooperation mit einem Internetauktionshaus.
Dezernat III
Vorschlagsnummer:
232
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Finanzen
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss |
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Vorschlagsnummer:
231
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Steuern & Gebühren
Themengebiet:
Straßen & Verkehr
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss Eine verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Die Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt. Erhöhung der Gebühren z.B. für die Einrichtung von Halteverbotszonen, das Aufstellen von Containern (bei Baustellen, Umzügen etc.). |
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Vorschlagsnummer:
230
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet:
Steuern & Gebühren
Themengebiet:
Straßen & Verkehr
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss Sondernutzungen sind gebührenpflichtig. Um Mehreinnahmen zu erzielen sollen die Regeln und Voraussetzungen für Sondernutzungen überarbeitet werden. Das Ziel ist mehr Sondernutzungsarten zu schaffen und bestehende Sondernutzungen mit höheren Gebühren zu belegen, z.B. Gebühren für Werbeanhänger und Abfallbehälter. Dadurch soll das Stadtbild verbessert werden. |
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Vorschlagsnummer:
229
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet:
Straßen & Verkehr
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss Nach den rechtlichen Vorgaben kann die Stadt das Befolgen der Signale von Lichtzeichenanlagen durch die Verkehrsteilnehmer überwachen, wenn es sich bei den überwachten Stellen um Gefahrenstellen handelt, also sich dort zum Beispiel vermehrt Unfälle ereignet haben. |
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Vorschlagsnummer:
228
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Innere Verwaltung
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss Seit 1998 ist das Mülheimer Stadtgebiet in 123 Stimmbezirke eingeteilt. Nach dem Ratsbeschluss am 7. Oktober 2010 wird sich ab der Bundestagswahl 2013 diese Zahl um 10 Stimmbezirke verringern. Die Reduzierung um fünf weitere Stimmbezirke würde einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 330 Euro pro Stimmbezirk (durchschnittliche Sachkosten für Wahlhelferentschädigung und Reinigungspauschale) ergeben. Bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung müssten auch noch die internen Kosten wie Planungsaufwand und Logistik einkalkuliert werden, die zu einer höheren Einsparsumme führen würden. |
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Vorschlagsnummer:
227
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Innere Verwaltung
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss Laut geltender Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden werden gemäß § 9a die Stimmberechtigten mittels eines Informationsblattes über die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen informiert. Durch eine Kürzung dieser Stellungnahmen auf eine halbe DIN A4 Seite können Produktions- und Portokosten in Höhe von 8.000 Euro pro Bürgerentscheid eingespart werden. |
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Vorschlagsnummer:
226
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Innere Verwaltung
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss Gemäß Entschädigungsverordnung NRW steht den Ratsmitgliedern und Funktionsträgern Sitzungsgeld zu. Durch eine Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse (z.B. Zusammenlegung) vermindert sich in der Regel auch die Zahl der Sitzungsmitglieder. Somit können Sitzungsgelder eingespart werden. Für jeden Ausschuss werden derzeit rund 3.000 Euro jährlich an Sitzungsgeldern gezahlt. |
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