Dezernat III

Onlineversteigerung von Fundsachen

Vorschlagsnummer: 
232
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Finanzen
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Durchführung von Onlineversteigerungen von Fundsachen in Kooperation mit einem Internetauktionshaus.

Gebührenerhöhung bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

Vorschlagsnummer: 
231
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Eine verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Die Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Erhöhung der Gebühren z.B. für die Einrichtung von Halteverbotszonen, das Aufstellen von Containern (bei Baustellen, Umzügen etc.).

Erhöhung der Gebühren für und Einführung von neuen Sondernutzungen

Vorschlagsnummer: 
230
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Sondernutzungen sind gebührenpflichtig. Um Mehreinnahmen zu erzielen sollen die Regeln und Voraussetzungen für Sondernutzungen überarbeitet werden. Das Ziel ist mehr Sondernutzungsarten zu schaffen und bestehende Sondernutzungen mit höheren Gebühren zu belegen,  z.B. Gebühren für Werbeanhänger und Abfallbehälter. Dadurch soll das Stadtbild verbessert werden.

Überwachung von Verkehrsverstößen an Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln)

Vorschlagsnummer: 
229
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Straßen & Verkehr
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Nach den rechtlichen Vorgaben kann die Stadt das Befolgen der Signale von Lichtzeichenanlagen durch die Verkehrsteilnehmer überwachen, wenn es sich bei den überwachten Stellen um Gefahrenstellen handelt, also sich dort zum Beispiel vermehrt Unfälle ereignet haben.

Reduzierung um fünf weitere Stimmbezirke

Vorschlagsnummer: 
228
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Seit 1998 ist das Mülheimer Stadtgebiet in 123 Stimmbezirke eingeteilt. Nach dem Ratsbeschluss am 7. Oktober 2010 wird sich ab der Bundestagswahl 2013 diese Zahl um 10 Stimmbezirke verringern. Die Reduzierung um fünf weitere Stimmbezirke würde einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 330 Euro pro Stimmbezirk (durchschnittliche Sachkosten für Wahlhelferentschädigung und Reinigungspauschale) ergeben.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung müssten auch noch die internen Kosten wie Planungsaufwand und Logistik einkalkuliert werden, die zu einer höheren Einsparsumme führen würden.

Reduzierung der Seitenzahlen der Info-Broschüre zu Bürgerentscheiden

Vorschlagsnummer: 
227
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Laut geltender Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden werden gemäß § 9a die Stimmberechtigten mittels eines Informationsblattes über die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen informiert.
Den Fraktionen, Initiatoren und der Oberbürgermeisterin steht für Stellungnahmen derzeit jeweils eine DIN A4 Seite zur Verfügung.

Durch eine Kürzung dieser Stellungnahmen auf eine halbe DIN A4 Seite können Produktions- und Portokosten in Höhe von 8.000 Euro pro Bürgerentscheid eingespart werden.

Reduzierung der Aufwendungen durch Zusammenlegung von Ausschüssen

Vorschlagsnummer: 
226
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Gemäß Entschädigungsverordnung NRW steht den Ratsmitgliedern und Funktionsträgern Sitzungsgeld zu.

Durch eine Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse (z.B. Zusammenlegung) vermindert sich in der Regel auch die Zahl der Sitzungsmitglieder. Somit können Sitzungsgelder eingespart werden. Für jeden Ausschuss werden derzeit rund 3.000 Euro jährlich an Sitzungsgeldern gezahlt.

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