Vorschlagsnummer:
226
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet:
Innere Verwaltung
Dezernat:
Dezernat III
Zur Beratung in:
Hauptausschuss Gemäß Entschädigungsverordnung NRW steht den Ratsmitgliedern und Funktionsträgern Sitzungsgeld zu.
Durch eine Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse (z.B. Zusammenlegung) vermindert sich in der Regel auch die Zahl der Sitzungsmitglieder. Somit können Sitzungsgelder eingespart werden. Für jeden Ausschuss werden derzeit rund 3.000 Euro jährlich an Sitzungsgeldern gezahlt.
Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr):
- ab 2013: 3.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022:
3.000 Euro
Hier kann man vielleicht auch
Hier kann man vielleicht auch die Anzahl der Sitzungen reduzieren woraus sich ein weiterer Spareffekt ergibt.