Schließung Flughafen Essen/Mülheim

Schließung Flughafen Essen/Mülheim

Vorschlagsnummer: 
272
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Schliessung des Mülheimer Fluhafens so bald als möglich und dadurch lokale Zuschuesse schnellstmöglich beenden. Ferner kann dann Flughafengelände veräussert werden.

Stellungnahme: 

17.10.2012, 12:23

Der Vorschlag ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Eine zeitnahe Schließung des Flughafen Essen/Mülheim ist allerdings aufgrund langfristiger Erbbaurechtsverträge mit der Westdeutschen Luftwerbung Theodor Wüllenkemper KG (WDL) bis zum Jahr 2024 und mit dem Aero-Club Mülheim Ruhr e.V. bis zum Jahr 2034 nicht realisierbar.

Ein von allen Gesellschaftern der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Essen, Land NRW) in Auftrag gegebenes Gutachten zur Einstellung des Flugbetriebes am Flughafen Essen/Mülheim kommt zu dem Ergebnis, dass eine Umwandlung des Flughafens in einen Sonderlandeplatz - wodurch das Jahresdefizit der Flughafen Essen/Mülheim GmbH gemindert werden könnte - rechtlich und technisch zulässig und möglich ist. Das komplette Gutachten, welches Sie in zusammengefasster Form auf der Internetseite der Stadt Mülheim an der Ruhr im Ratsinformationssystem AllrisNet unter der Vorlagennummer V 12/0659-01 nachlesen können, wurde den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen übersandt. Eine Entscheidung, ob beispielsweise der Status Quo des Flughafen Essen/Mülheim beibehalten werden soll oder eine Umwandlung in einen Sonderlandeplatz anzustreben ist, obliegt für die Gesellschafterin Stadt Mülheim an der Ruhr allein dem Rat der Stadt. Eine solche Entscheidung stehe aufgrund der komplexen Thematik und dem damit verbundenen Beratungsbedarf gegenwärtig noch aus. Ebenso bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Gremien der Gesellschafter Stadt Essen und Land Nordrhein-Westfalen über das Gutachten befinden werden.

Einsparpotenzial: Einsparpotenzial derzeit nicht quantifizierbar, da der gutachterliche Prüfprozess noch nicht abgeschlossen ist und die damit verbundenen Entscheidungen noch nicht getroffen sind.

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
0 Euro