Erhöhung der Landegebühren für Hubschrauberrundflüge

Erhöhung der Landegebühren für Hubschrauberrundflüge

Vorschlagsnummer: 
289
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Die Verwaltung sollte prüfen, ob Platzrunden mit dem Hubschrauber am Flugplatz Mülheim/Essen nicht mit deutlich höheren Landegebühren belegt werden können.

Das kommerzielle Angebot von Platzrunden mit dem Hubschrauber hat sich in diesem Jahr deutlich erhöht. Da dieses Freizeitverhalten aber enorme Emissionen für betroffende Stadtteile nach sich zieht, sollte die Erhöhung der Landegebühren nicht nur zu Mehreinanahmen führen, sondern auch eine Lenkungswirkung haben.

Stellungnahme: 

30.10.2012, 10:08:

1. Zur Klarstellung:

Der Vorschlag ist grundsätzlich rechtlich zulässig, allerdings bedarf es folgender Klarstellung: Es gibt keine „Platzrunden“ mit dem Hubschrauber. Hubschrauber können ihre An- und Abflugrouten zum Platz selbst wählen. Die Besonderheit ist die „Hover-Übung“ auf dem Flugplatz, bei dem das Auf- und Absteigen geübt wird. Es handelt sich hierbei um Schwebeflüge, die mit einer Landegebühr je angefangene 10 Minuten in Rechnung gestellt werden.

2. Zur Höhe und Staffelung der Landegebühren:

Die Landegebühren in Essen/Mülheim wurden in 2011 um 5 % und in 2012 um 10 % erhöht. Für 2013 ist eine weitere 5 %ige Erhöhung bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Die Landegebühren sind nach Lärmkategorien gestaffelt. Luftfahrzeuge ohne Lärmschutz bezahlen deutlich mehr Landegebühren als solche mit diesem Schutz. Hubschrauber gelten grundsätzlich als Luftfahrzeuge „ohne erhöhten Lärmschutz“. Von daher bezahlen diese schon mehr Landegebühren für ihre höheren Lärmemissionen.

3. Zu aktuellen Absprachen:

Nach der neuen Landeplatzlärmschutzverordnung sind Hubschrauber von jeglichen Flugbeschränkungen ausgenommen. In Essen/Mülheim wird an Hubschrauberbetreiber appelliert, ihre An- und Abflugrouten möglichst nicht über dichtbesiedeltes Gebiet zu nehmen. Die Luftaufsicht weist regelmäßig auf diese Problematik hin. Weiterhin gibt es Absprachen mit Unternehmen, bei gewerblichen Hubschrauberrundflügen an Sonn- und Feiertagen eine Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr einzuhalten.

4. Zur Nachfrage

Hubschrauberübungsflüge sind für die Schulung von Piloten grundsätzlich notwendig. Von daher gibt es eine große Nachfrage. Aber auch bei den interessierten BürgerInnen ist die Nachfrage nach Rundflügen mit Hubschraubern groß. Diese Nachfrage bezieht sich naturgemäß auf Samstage sowie Sonn- und Feiertage. Hinzu kommen alle Flugbewegungen von Hubschraubern, die für den Ambulanzverkehr, die Polizei, die Bundespolizei sowie die Arbeitsluftfahrt (Kontrollflüge von Gas- und Stromleitungen, Fotoflüge) notwendig sind.

Einsparpotenzial: kein Einsparpotenzial, weil der Vorschlag bereits umgesetzt wir.

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
0 Euro