Auflösung des Gleichstellungsausschusses

Auflösung des Gleichstellungsausschusses

Vorschlagsnummer: 
285
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Da im öffentlichen Leben sowieso schon aufgrund der eindeutigen Gesetze "gleichstellungskonform" gehandelt wird, ist dieser Ausschuss absolut überflüssig und zeigt zudem bisher, dass es sich hier nicht um Gleichstellung, sondern um ein unfaires Bevorzugen von Frauen handelt. Weg damit.

Einsparungspotential: mind. 30 TEUR p.a.

Stellungnahme: 

29.10.2012, 08:03:

Eine Verringerung der Aufwendungen durch eine Reduzierung der Anzahl von Ausschüssen (z. B. durch Zusammenlegung) ist in genereller Hinsicht bereits Gegenstand eines Vorschlags der Verwaltung (Nr. 226). Dort wurde bereits ein möglicher Konsolidierungsbeitrag von 3.000 Euro pro Jahr für einen Ausschuss durch Wegfall der Sitzungsgelder benannt.

Nach den Regelungen der Gemeindeordnung kann nur der Rat der Stadt über die Bildung oder Auflösung von Ausschüssen, deren Größe und deren personelle Zusammensetzung entscheiden. Abgesehen von den in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Pflichtausschüssen (z. B. dem Hauptausschuss) und den nach anderen gesetzlichen Regelungen zwingend zu bildenden Ausschüssen (z. B. dem Jugendhilfeausschuss) ist der Rat in der Bildung weiterer Ausschüsse frei. Auch der Gleichstellungsausschuss gehört zu diesen freiwilligen Ausschüssen. Seine erstmalige Bildung wurde vom Rat der Stadt nach den Kommunalwahlen 2009 mehrheitlich beschlossen.

In der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr hat der Rat der Stadt die Zuständigkeiten des Gleichstellungsausschusses festgelegt. Demnach ist er unter anderem zuständig für Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der sexuellen Identität in allen Bereichen der Gesellschaft. Weiterhin berät er Maßnahmen gegen strukturelle und offene Gewalt, insbesondere solcher aus den zuvor genannten Gründen. Diese Aufgaben nimmt der Gleichstellungsausschuss dabei in enger Abstimmung mit der Gleichstellungsstelle, der Frauenberatungsstelle, dem runden Tisch gegen häusliche Gewalt, der Mülheimer Initiative für Toleranz, der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenarbeit, dem Sozialverband Lesben und Schwule sowie anderen relevanten Initiativen und Projekten wahr. Damit umfassen die Aufgabenbereiche des Gleichstellungsausschusses ein weit größeres Spektrum als nur die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft.

Ob ein Gleichstellungsausschuss in der nächsten Wahlperiode des Rates der Stadt wieder gebildet oder der derzeitige Gleichstellungsausschuss in der laufenden Wahlperiode aufgelöst wird, kann nur vom Rat der Stadt entschieden werden.

Einsparpotenzial: Bei Umsetzung des Bürgervorschlages entfallen 3.000 Euro an Sitzungsgeldern sowie 16.440 Euro an Personalkosten für die Betreuung des Gleichstellungsausschusses (30 % der durchschnittlichen Personalkosten einer A 10 Stelle)

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
19.440 Euro

Auflösung des Gestaltungsbeirates

Hier sitzen hochdotierte Personen, die die Politik in der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Leider kennen sich die auswärtigen Mitglieder des Beirates in der Stadt kaum aus und aufgrund des Zeitmangels können Projekte nicht hinreichend dargestellt und diskutiert werden. So können so auch nur bedingt belastungsfähige Empfehlungen ausgesprochen werden. Innerhalb der Verwaltung erzeugt der Beirat erheblichen Aufwand in der Vorbereitung und Durchführung. In der Fachverwaltung ist ausreichend Wissen vorhanden, um wichtige städtebauliche Projekte zu Bewerten und im Planungssausschuss zu präsentieren. Der Planungsausschuss sollte sich auch ohne externen Expertenrat eine Meinung bilden können. Der Gestaltungsbeirat besitzt nur beratende Funktion und keine Entscheidungskompetenz.

 

Einsparvolumen 50.000 €/a

Antwort auf Kommentar #1

Die Einsparungssumme entspricht nicht der Realität:
Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder beliefen sich vor der Wiederwahl 2009 bei sechs Sitzungen pro Jahr auf ca. 7.000 Euro/jährlich laut Beschlussvorlage.
Die Sitzungen sind zum Zwecke der Einsparung seit 2012 auf maximal vier Sitzungen jährlich gekürzt worden, so dass sich die Aufwandsentschädigung auf ca. 5.000 Euro pro Jahr beläuft.
Die Aufwandsentschädigungen sind Pauschalen je Sitzung, unabhängig vom Reisekosten- und Zeitaufwand der Sitzung oder Umfang der Tagesordnung. Auf eine Sitzung entfallen somit ca. 1.250€ für insgesamt sechs Experten, wobei die Pauschale maximal die den Experten entstanden Kosten deckt, den Verdienstausfall aber nicht entschädigt.

Das Fachwissen und die Tätigkeitsfelder der externen Mitglieder (Lehrtätigkeit, Wettbewerbserfolge, Forschung etc.) ermöglichen eine Beurteilung der Mülheimer Projekte im Kontext aktueller städtebaulicher Strömungen und architektonischer Entwicklungen nicht nur in der Region, sondern bundesweit.
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates ermöglichen dem Planungsausschuss eine Auseinandersetzung mit Projekten, die nicht nur eine rein bau- und planungsrechtliche Umsetzung zum Ziel hat, sondern die Etablierung einer hochwertigen, qualitätsvollen Baukultur in der Stadt Mülheim an der Ruhr. Diese stellt das Gesicht einer Stadt als wesentlichen Standortfaktor in der Region dar.

Die Hälfte der Experten (Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten) ist seit der Einrichtung des Gestaltungsbeirates im Jahr 2003 Mitglied des Beirates. Im Sinne einer stringenten Beratung der Bauvorhaben im Stadtgebiet Mülheim wurde bei den vorherigen Wiederwahlen darauf geachtet, dass der Kern der Mitglieder wiedergewählt wird.
Daher sind die Mitglieder sowohl mit der städtebaulichen, als auch mit den architektonischen Gegebenheiten und Aufgaben der Stadt Mülheim an der Ruhr sehr gut vertraut.

Die Aussage, dass durch eine zeitliche Einschränkung die Inhalte nicht ausreichend diskutiert werden können, ist nicht nachvollziehbar. Die Tagesordnungspunkte werden umfassend und abschließend behandelt.