Personalbedarf prüfen

Personalbedarf prüfen

Vorschlagsnummer: 
267
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Eine Überprüfung der personellen Besetzung in sämtlichen Bereichen der Stadt Mülheim muss erfolgen. Es kann nicht sein, dass die Reduzierung der Angestelltenanzahl nicht einmal überdacht wird. In der freien Wirtschaft denkt man vor Erhöhung der Preise zunächst einmal darüber nach wie ich intern Strukturen schaffen kann, die Einspareffekte haben und trotzdem den Arbeitsablauf nicht behindern. Diese Überlegungen werden seitens der Stadt Mülheim überhaupt nicht in Erwägung gezogen, sondern bei jedem Ansatz der seitens der Stadt angebracht wird, um Einsparungen zu erzielen, wird zunächst der zusätzliche Bedarf an Personal thematisiert. Dies erschließt sich mir nicht, da die Stadtverwaltung eins mit Sicherheit nicht ist, nämlich unterbesetzt. Man hat vielmehr den Eindruck, dass sich Dezernatsleiter über die Anzahl der Mitarbeiter profilieren.

Stellungnahme: 

 

16.10.2012, 13:43:

Eine Überprüfung der personellen Besetzung in sämtlichen Bereichen der Verwaltung erfolgt laufend. Bereits seit Jahren wird die Optimierung von Geschäftsprozessen intensiv betrieben und kontinuierlich fortgesetzt.

Die Personalaufwendungen sind eine wichtige Komponente zur Konsolidierung eines Kommunalhaushaltes, ohne deutliche Entlastungen bei den Personalaufwendungen kann in der Regel ein Hauhaltssicherungskonzept (HSK) nicht zum Erfolg geführt werden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung im HSK für die Jahre 2010 ff. eine mögliche Personalkosteneinsparung von 13,475 Mio. Euro (das entspricht 269,51 Stellen) benannt, die durch Ausnutzung der Fluktuation bis zum Jahr 2014 erreicht werden soll. Das HSK wurde in der Ratssitzung am 7. Oktober 2010 beschlossen und gilt unverändert. Vorausgesetzt, das Sparziel von 270 Stellen wird Ende 2014 erreicht, dann werden wir in 10 Jahren rund 20 % der Stellen im Kernhaushalt der Verwaltung (also ohne Gesellschaften) abgebaut haben.

Für die Jahre 2015 und 2016 wurde eine weitere Personalkostenreduzierung von je 1,5 Mio. Euro beschlossen unter der Bedingung, dass in entsprechendem Umfang Aufgaben abgebaut werden.

Um eine Personalkostenreduzierung zu erreichen, wurden im Rahmen einer Dienstvereinbarung Maßnahmen entwickelt, die den MitarbeiterInnen angeboten wurden wie beispielsweise die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, die Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs oder auch die Wahrnehmung von Altersteilzeit.

Einsparpotenzial: kein Einsparpotenzial, weil die Maßnahme bereits umgesetzt wird.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
0 Euro