iPad mini statt dem neuen neuen iPad

iPad mini statt dem neuen neuen iPad

Vorschlagsnummer: 
283
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Mein vorheriger Vorschlag, auf die 2er iPad's zu setzen, wurde ja quasi schon "wegbegründet". Dann soll der Rat doch bitte auf das iPad mini setzen. In der dicksten Version (4G, 64GB; laut Begründung muss es das ja sein) wird es wohl 629 EUro kosten. Deutlich billiger als das iPad 3. Oder wollen unsere Ratsherren nun direkt auf das neue neue iPad setzen und sich somit ein noch viel tolleres Spielzeug gönnen?

Stellungnahme: 

29.10.2012, 08:09:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2012 beschlossen, denjenigen Ratsmitgliedern, die künftig auf die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, dass iPad 3, WiFi, 64GB, 4G zur Verfügung zustellen.

Die Bildschirmauflösung beim neuen, erst diese Woche der Weltöffentlichkeit vorgestellten iPad mini liegt wie beim „großen“ iPad 2 bei 1024 x 768 Pixeln bei 132 ppi. Das iPad 3 verfügt hingegen über ein hochauflösendes Retina Display, welches eine Auflösung von 2048 x 1536 bei 264 ppi. ermöglicht.

Je nach Umfang einer anstehenden Sitzung ist eine stundenlange Arbeit mit der Hardware erforderlich. Dies kann bei der beschriebenen  Bildschirmauflösung beim iPad mini sehr anstrengend und ermüdend sein.

Zudem verfügt das neue iPad mini lediglich über einen 7,9 Zoll (20,1 Zentimeter) großen Bildschirm, welcher die Sitzungsvorbereitung z. B. bei einer Ratssitzung von über 1000 Seiten als nicht empfehlenswert erscheinen lässt.

Vor diesem Hintergrund erscheint dass neue iPad mini nicht für den angedachten Nutzungszweck zur Sitzungsvorbereitung und -durchführung, sondern vielmehr für den privaten Gebrauch geeignet zu sein.

Einsparpotenzial: Durch Umsetzung des Bürgervorschlages würden die einmaligen Anschaffungskosten von den geplanten 41.335 Euro auf dann 36.482 Euro sinken. Die Ersparnis im Anschaffungsjahr beträgt somit 4.853 Euro.

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
4.853 Euro

liegt wie beim „großen“ iPad 2 bei 1024 x 768 Pixeln bei 132 ppi

Der Rat der Stadt hat schon entschieden was es Weihnachten gibt, es ist also beschlosse Sache. Warum wurde das Thema nicht früher zur Diskussion gestellt?

Da es ja ein IPad 3 seien muss ergeben sich für mich einige Fragen:

Wieviel ppi erachten die Ratsmitglieder als minimum für die Arbeit?
Haben auch die Mitarbeiter der Verwaltung, welche an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten anrecht auf einen Bildschirm mit dieser ppi dichte?
Was ist als Mindesgröße für das Display vorgesehen?
Wer hat das Festegelegt?
Warum ist kein Tablet mit Android Betriebssystem möglich? Z.B. das Nexus 10 von Google. http://www.google.de/nexus/10/ Selbe größe, höhere Auflösung, freies Betriebssystem. Noch kann man sich umentscheiden, in 5 Jahren hängt man in der Apple Welt fest.
Da die Geräte fünf Jahre halten sollen; wird ein Apple Care Paket mitbestellt? Was passiert mit den Tablets wenn ein Ratsmitglied ausscheidet? Darf es behalten werden? Wird für das neue Ratsmitgleid ein neues bestellt?

Hoffentlich werden meine Fragen noch beantwortet, das Forum schließt ja mal wieder... damit die Stadt das letzte Wort hat?

Abschließend möchte ich noch empfehlen die Auflösung und damit die ppi Zahl des iPad-Mini nachzurechnen. 1024 x 768 Pixeln sind nicht immer 132 ppi ;)
Aber damit haben sich die Herren wohl nicht beschäfftigt.

Antwort auf Kommentar #1

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 04.10.2012 beschlossen, denjenigen Ratsmitgliedern, die künftig auf die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, dass iPad 3, WiFi, 64GB, 4G inklusive der Apple Care Protection (Verlängerung der Garantie und des Supports durch Apple Stores) zur Verfügung zustellen.

Das iPad wird den teilnehmenden Ratsmitgliedern leihweise für 5 Jahre im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit zur Verfügung gestellt. Scheidet ein Mandatsträger in dieser Zeitspanne aus, ist das leihweise zur Verfügung gestellte Gerät an die Verwaltung zurückzugeben. Für die verbleibende Nutzungsdauer wird das Gerät dann dem neuen Ratsmitglied zur Ausübung des Mandates ausgeliehen.

Seitens der Verwaltung wurde im Vorfeld der Hardwareauswahl ein Anforderungsprofil erstellt.

Um ein Gerät wirtschaftlich betreiben zu können, musste aus Kostengründen als wichtigste Voraussetzung der Support so gering wie möglich gehalten werden.

Diese Möglichkeit ist in der näheren Umgebung nur durch die Apple Stores in Oberhausen und Essen zu verwirklichen. Bei allen anderen Anbietern müssten im Supportfall ggf. wochenlange Wartezeiten überbrückt werden.

Weitere Kriterien waren u.a. die Bildschirmqualität, die Möglichkeit einer ortsunabhängigen Nutzung sowie eine über 5 Jahre ausreichende Speicherkapazität.

Die Bildschirmauflösung beim neuen, von Ihnen vorgeschlagenen Nexus 10 ist wie beim iPad 3 hervorragend für ein stundenlanges Bildschirmarbeiten bestens geeignet.

Allerdings wird für den ortsunabhängigen Datenzugriff per Internet die 4G-Funktion benötigt.

Als grundsätzliche Rahmenbedingung für ein papierarmes Arbeiten wurde im Rahmen der Rathaussanierung in allen Sitzungsräumen der Ratssaalspange die Möglichkeit zur Nutzung von W-LAN geschaffen. Vor diesem Hintergrund wird den Mandatsträgern seitens der Stadtverwaltung auch keine UMTS Karte für die iPad Nutzung gestellt.

Da die eigentliche Sitzungsvorbereitung bzw. Sitzungsnachbereitung durch die Mandatsträger jedoch nicht im Historischen Rathaus selbst, sondern voraussichtlich überwiegend zu Hause stattfindet, benötigten die Mandatsträger hierzu ebenfalls einen entsprechenden Internetzugang. Ist ein privater Internetzugang nicht vorhanden oder bereiten sich die Mandatsträger an Orten ohne W-LAN Anbindung auf Sitzungen vor, so können die ehrenamtlichen Mandatsträger aufgrund der 4G-Funktion  die Sitzungsvor- und nachbereitung örtlich ungebunden wahrnehmen, denn durch die 4G-Funktion wird die Möglichkeit zum Einsatz von Microsim-Karten erst geschaffen. Voraussetzung ist lediglich ein eigenfinanzierter Mobilfunk- bzw. Datenvertrag. Gleiches gilt für Sitzungen und Termine außerhalb des historischen Rathauses.

Diese zwingende Voraussetzung erfüllt das von Ihnen benannte Nexus 10, auch um den Preis gering halten zu können, nicht.

 

Die 64GB-Version des iPad 3 unterstützt den Einsatz des iPads nachhaltiger und bietet ausreichend Speicherkapazität, da die noch zu beschaffende Hardware den Mandatsträger über eine Laufzeit von 5 Jahren zur Verfügung stehen soll. Die hierbei allein durch Verwaltungsvorlagen entstehenden Datenmengen sind durchaus von beträchtlicher Größe, unabhängig von den Unterlagen des Mandatsträgers, die gegebenenfalls zur Ausübung des Mandates ergänzend benötigt werden. Dies ist selbstverständlich individuell bei jedem Nutzer unterschiedlich.

Die 64 GB Speicherkapazität belassen hierzu aber ausreichend Spielraum. Die angebotenen und maximal erhältlichen 32 GB Speichervolumen beim Nexus 10 reichen daher aller Voraussicht nach für eine Mandatstätigkeit über 5 Jahre nicht aus. Dass sich ein Medienwechsel innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht rechnet, ist so eindeutig, dass dieser Fall hier nicht näher erläutert werden muss.