Gehaltsverzicht und Streichungen von Vergünstigungen für städtische Angestellte

Gehaltsverzicht und Streichungen von Vergünstigungen für städtische Angestellte

Vorschlagsnummer: 
276
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

10% Gehaltsverzicht und Streichung aller Vergünstigungen für städtische Angestellte für die nächsten 5 Jahre. Keine Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Stellungnahme: 

25.10.2012, 07:44

Die Höhe der Entgelte für die städtischen Angestellten ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt. Dies gilt auch für die Jahressonderzahlung (=Weihnachtsgeld). Für die Beamten ist die Höhe der Besoldung inklusive Zuwendung (=Weihnachtsgeld) gesetzlich geregelt. Von beiden Regelwerken darf die Verwaltung nicht abweichen.  Urlaubsgeld erhalten alle städtischen Bediensteten bereits seit Jahren nicht mehr. Der Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.

Einsparpotenzial: kein Einsparpotenzial, weil rechtlich/fachlich nicht zulässig

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
0 Euro

Dann sollte da vom

Dann sollte da vom Gesetzgeber her, aber mal ganz schnell eine Möglichkeit für geschaffen werden. Denn da gibt es bestimmt noch einige tausende Euros an Einspartpotential bei der Verwaltung. Aber man sieht ja, bei sich selber will keiner sparen!