Verkleinerung des Rates

Verkleinerung des Rates

Vorschlagsnummer: 
291
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Wer einmal das Treiben beobachtet weiß, dass es die freie Entscheidung des gewählten Politikers nicht gibt. Was es gibt ist der Fraktionszwang.

Wegen des bestehenden Fraktionszwangs kann die Anzahl der Sitze im Rat verkleinert werden. Die Entscheidungen fallen auch in Zukunft alle gleich aus.

Das Geschacher in den Ausschüssen können dann direkt die Vorsitzenden übernehmen, womit sich nicht viel ändert.

Einsparung: Wegegeld, Sitzungsgelder, Ausstattung und viel weniger ipads.

Stellungnahme: 

30.10.2012, 17:33:

Der § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) bestimmt in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl einer Gemeinde die Zahl der in den Rat zu wählenden Vertreter. Für den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr sind demnach 58 Vertreter vorgesehen. Diese Zahl kann bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung um 2, 4 oder 6 Vertreter verringert werden, das heißt im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr auf 56, 54 oder 52 Vertreter.

Von der Möglichkeit der Verringerung wird bereits seit Jahren Gebrauch gemacht. Zuletzt hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Satzung vom 25. März 2008 zu den Kommunalwahlen 2009 die Zahl der Vertreter um 4 Ratsmitglieder auf 54 verringert. Dass die tatsächliche Größe des Rates in der laufenden Wahlperiode dennoch 58 Vertreter beträgt, ist durch Überhangmandate bedingt, die nach dem Ergebnis der Ratswahl 2009 zu bilden waren.

Bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der laufenden Wahlperiode kann der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr durch Satzung die Verringerung um 4 auf 54 Ratsmitglieder bestätigen oder eine andere Regelung in dem oben genannten Rahmen treffen, darunter auch die größtmögliche Verringerung um 6 auf 52 Ratsmitglieder.

Einsparpotenzial: Die Kosten wie Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Fahrgeld für ein Ratsmitglied belaufen sich im Durchschnitt auf 6.000 Euro jährlich. Dementsprechend läge das größtmögliche Einsparpotential bei 12.000 Euro.

 

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
12.000 Euro

Das sollte der Rat dann auch

Das sollte der Rat dann auch mal schnellstmöglichst machen, um auf Dauer Geld zu sparen, bevor es wieder nur unseren Kindern an den Kragen geht!