Meldepflicht und Gift-Reptiliensteuer einführen

Meldepflicht und Gift-Reptiliensteuer einführen

Vorschlagsnummer: 
292
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Es sollte eine amtl. Meldepflicht eingeführt werden, wenn jemand gefährliche Reptilien hält wie Giftschlangen etc. Pro Tier und Monat sollten mind. 500 Euro fällig werden.

Stellungnahme: 

31.10.2012, 07:55:

Eine Reptiliensteuer wird in Nordrhein-Westfalen bisher nicht erhoben. Nach derzeitigen Recherchen wird auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland keine Reptiliensteuer erhoben.
Damit die die Stadt Mülheim an der Ruhr eine Reptiliensteuer erheben kann, müsste zunächst eine entsprechende Satzung gem. § 2 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen durch das Innenministerium und das Finanzministerium NRW genehmigt werden.

Die Anzahl potenzieller Steuerpflichtiger ist derzeit nicht bekannt, da eine Meldepflicht für derartige Tierhaltungen nicht besteht. Die Feststellung potenzieller Steuerpflichtiger ist als äußerst problematisch und aufwändig anzusehen. Eine Meldepflicht kann nur durch Bundes- oder Landesgesetz eingeführt werden.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Aufkommen aus einer Reptiliensteuer den entstehenden Aufwand übersteigt. Der Vorschlag ist rechtlich zulässig aber nicht quantifizierbar und zeitlich nicht kalkulierbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2022: 
0 Euro